Wohnungsübergabe beim Auszug richtig organisieren
Damit die Wohnungsübergabe zum Ende der Mietzeit unkompliziert und ohne Stress erledigt werden kann, müssen einige Details vorab geklärt werden.
Wohnungsübergabe richtig organisieren
Inhaltsverzeichnis:
Bevor die Wohnungsübergabe an den Vermieter stattfinden kann, muss diese selbstverständlich leer geräumt werden, außer es wurde festgelegt, dass die Möbel in der Wohnung verbleiben. Leere Räume vereinfachen die Renovierung aber erheblich und hierzu ist man als Mieter auch verpflichtet. Im Mietvertrag steht unter anderem, dass Schönheitsreparaturen stattfinden müssen. Diese Arbeiten müssen zuvor eingeplant werden. Einige Renovierungsklauseln sind jedoch nicht wirksam. Sollte der Mietvertrag prinzipiell ein wenig merkwürdig klingen, dann kann ein Rechtsberater entscheiden, was zu tun ist. Damit das (hoffentlich) gute Verhältnis zwischen beiden Parteien auch in Zukunft bestehen bleibt, ist aber jeder Punkt, trotz möglicher Unwirksamkeit, dennoch einzuhalten – außer es ist unzumutbar, dann sollte Rücksprache gehalten werden.
Renovierungsarbeiten beim Umzug
Die Renovierungsarbeiten beim Umzug werden nötig sein, diese können entweder selbst ausgeführt werde oder durch einen Dienstleister. Sollte dies über einen Dienstleister geschehen, dann wird sich viel Zeit gespart, allerdings ist dies auch mit Kosten verbunden. Sollten die Arbeiten in Eigenregie erfolgen, muss aber auch mit einem gewissen Budget gerechnet werden. Für die Renovierung ist unter anderem Pinsel, Rolle, Kleber, Spachtel, Wandfarbe, Tapete und Schutzmaterial für den Boden notwendig. Wichtig ist in jedem Fall, dass für die Renovierung auch ausreichend Zeit geplant wird, denn nur so können die Arbeiten auch sorgfältig ausgeführt werden, dies verhindert mögliche Reklamationen vom Vermieter und zieht die Wohnungsübergabe somit nicht in die Länge.
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Umgang mit Mietzeitschäden
Im Falle von Mietzeitschäden muss der Mieter jeweils für die Reparaturen aufkommen. In der Regel handelt es sich um Kleinigkeiten, welche sich aber insgesamt summieren können. Bis zur Wohnungsübergabe sollte jeder Schaden repariert werden. Sollte ein Fehler selbst nicht verursacht worden sein, dann ist diese im alten Übergabeprotokoll zu finden. In diesen Fällen muss der Schaden nicht ausgetauscht werden. Das Übergabeprotokoll sollte sich vor den Arbeiten auf jeden Fall auch noch mal genau angesehen werden. Ansonsten ist am Ende für eine besenreine Wohnungsübergabe zu sorgen, als Umzugsfirma übernehmen wir dies für Sie. Es besteht nämlich keine Pflicht für eine gründliche Reinigung der Wohnung.
Wohnungsübergabeprotokoll immer anfertigen
Zu beachten gilt, dass stets ein Wohnungsübergabeprotokoll angefertigt wird. Hierbei sollte der Zustand der Wohnung sowie auch die Übergabe schriftlich dokumentiert werden. In diesem Protokoll sind auch die möglichen Schäden, Anzahl der übergebenen Schlüssel und weitere wichtige Informationen wie die Zählerstände festzuhalten. Es ist sinnvoll, dass das Übergabeprotokoll beim Einzug sowie auch beim Auszug angefertigt wird. So kann der Immobilienzustand verglichen werden. Nach Unterzeichnung des Auszugsprotokolls ist der Vermieter nicht mehr befugt Forderungen zu stellen, außer der Mieter hat bewusst Mängel verheimlicht.
Volle Mietkaution nach der Übergabe erhalten
Wenn sich die Wohnung am Ende der Mietzeit weiterhin in einem guten Zustand befindet, dann ist mit einer vollständigen Rückzahlung der Mietkaution zu rechnen. All die Tätigkeiten sorgen auch dafür, dass die Wohnungsübergabe zügig und unkompliziert verläuft.
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