Was kostet Ihr Umzug?

Jetzt unverbindliches Umzugsangebot einholen!

Die ultimative Umzugscheckliste

Keine Frage: Ein Umzug kann stressig sein. Man muss Zeit investieren und es fällt eine Menge Arbeit an. Soll der Wohnungswechsel oder der Einzug in ein neues Haus geordnet und schnell vonstattengehen, muss schon Wochen zuvor mit den Planungen begonnen werden. Viele Vorbereitungen können frühzeitig getroffen werden, das entzerrt den späteren Ablauf. Bei der Koordination gilt es, eine Vielzahl an Dingen zu bedenken und in eine sinnvolle Reihenfolge zu bringen: Wohnungssuche, Umzugsmaterialien, Renovierungen, Helfer, Umzugsunternehmen, Sperrmüll, Ummeldungen und so weiter – die Reihe an wichtigen Dingen ist lang. Doch mit unserer kostenlosen Umzugscheckliste behalten Sie den Überblick und Ihren Umzug sicher im Griff. Mit dieser Liste bekommt der Wohnungswechsel eine durchdachte Struktur und verläuft weitgehend stressfrei.

Berufliche Umorientierung, eine neue Beziehung, Nachwuchs, Änderungen an der sozialen oder gesundheitlichen Situation oder einfach nur die Sehnsucht nach einem echten Tapetenwechsel: Die Gründe dafür, dass jährlich Millionen Deutsche einen Umzug auf sich nehmen, sind vielseitig. Die meisten Umzüge sind kein Spaziergang, sondern eine kleine oder große Herausforderung. Denn erste Vorbereitungen sind bereits mehr als drei Monate vor dem großen Tag zu treffen – beginnend mit der Kündigung des bisherigen Mietverhältnisses und der Suche nach dem perfekten neuen Domizil. Vor allen in Großstädten ist es nicht einfach, die passende Wohnung oder das passende Haus zu finden. Damit alles stimmt mit den berühmten „Vier Wänden“, müssen viele Faktoren zusammenspielen: Schnitt, Zustand, Umfeld, Kosten und Anbindung sind nur einige davon.

Ist die Kündigung fristgerecht ausgesprochen worden und der neue Mietvertrag unterschrieben, sind zwar zwei wichtige erste Punkte auf der Umzugscheckliste abgehakt, doch die eigentliche Arbeit beginnt nun erst. Es folgen weitere entscheidende Punkte und viele kleine und große Dinge, die nicht vergessen werden dürfen. Ordentlich sortiert und in der richtigen Reihenfolge auf der Checkliste untergebracht, vergessen Sie mit Sicherheit keinen Punkt.

Drei Monate vor dem Umzug

Persönliche Umzugscheckliste erstellen
Neue Wohnung oder neues Haus suchen
Neuen Mietvertrag prüfen oder prüfen lassen
Alte Wohnung kündigen beziehungsweise Nachmieter suchen
Telefon / Internet kündigen, gegebenenfalls neue Anbieter suchen
Kündigung weiterer Verträge und Abos
Erste kleine Dinge sortieren und unnützes bereits entsorgen
Bei Jobwechsel: alten Arbeitsplatz für die Übergabe vorbereiten
Bei Kindern: Kita-Platz oder neue Schule suchen
Die Kinder auf den Umzug vorbereiten

Tipp 1: Die individuelle Umzugscheckliste

Auf diesen Seiten finden Sie viele wertvolle Tipps rund um den Umzug, anhand der derer Sie eine persönliche Umzugscheckliste zum Abhaken erstellen können. Picken Sie sich dafür all die Dinge heraus, die für Sie zutreffend sind und ordnen Sie diese dem passenden Zeitraum für die Erledigung zu.

Oder nutzen Sie gleich unsere fertige ultimative Umzugscheckliste zum Herunterladen.

Tipp 2: Nachmieter stellen

In der Regel gilt für Mietverträge eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Diese entfällt, wenn man selbst einen Nachmieter vorweisen kann. Doch nicht alle Vermieter lassen sich darauf ein. Einige verlangen mindestens drei Kandidaten. Sie sollten dieses Thema auf jeden Fall frühzeitig bei Ihrem Vermieter anbringen und alle Details und Anforderungen mit ihm klären.

Vorteile eines Nachmieters

  • Sie kommen oftmals schneller aus dem Mietvertrag heraus
  • Damit umgehen Sie womöglich doppelte Mietzahlungen
  • Es können Möbelübernahmen vereinbart werden, beispielsweise einer Einbauküche
  • Es können Schönheitsreparaturen übertragen werden
  • Oftmals wird vereinbart, dass vor dem Umzug keine Renovierungsarbeiten ausgeführt werden müssen

Tipp 3: Miet-Doppelbelastung verhindern

Sobald die passende neue Wohnung gefunden wurde und der Mietvertrag in der Tasche ist, sollte die alte gekündigt werden. Idealerweise liegen die Termine und Fristen so, dass es zu keiner Doppelbelastung kommt.

Das lässt sich nicht immer verhindern: Häufig muss mindestens einen Monat für zwei Wohnungen Miete gezahlt werden.

Generell gilt: Weitsichtige Planung ist alles! Pflegten Sie zuvor ein gutes Verhältnis mit Ihrem Vermieter, hilft womöglich auch ein nettes Gespräch. In guten oder gefragten Wohnlagen stellt es Vermieter vor keinerlei Probleme, eine frei werdende Wohnung neu zu vermieten – auch binnen deutlich weniger Zeit als der im Mietvertrag vereinbarten Frist. Alternativ können Sie versuchen, in Absprache mit dem Vermieter, einen Nachmieter stellen, dessen Bezugstermin so liegt, dass es auf Ihrer Seite zu keiner Doppelbelastung kommt.

Tipp 4: Wo Sie Ihre Traumwohnung finden

Bezahlbare Wohnungen sind rar und begehrt, Wohnungen oder Häuser in gepflegten Lagen nicht weniger. Das gilt insbesondere für wirtschaftlich gut aufgestellte große Städte oder auch für die typischen Studentenstädte mit knappem Wohnraumangebot. Problem: Oft werden Angebote gar nicht erst öffentlich gemacht, sondern unter der Hand vergeben. Natürlich gibt es nach wie vor Zeitungsinserate oder die klassischen Portale wie immobilienscout24immoweltimmonet oder auch eBay-Kleinanzeigen. Immer mehr Menschen finden ihre neuen Vier Wände aber über andere Wege.

Soziale Netzwerke: Seit Jahren auf dem Vormarsch sind bei der Wohnungssuche die sozialen Netzwerke. Man kann sein Gesuch entweder über ein entsprechendes Posting publik machen, sodass sämtliche Freunde und Bekannte davon lesen. Stellen Sie, etwa bei Facebook, das Posting auf „öffentlich“, dann kann es weiter geteilt werden und Sie erreichen auch Menschen, mit denen Sie nicht direkt selbst verbunden sind. Noch vielversprechender sind spezielle Facebook-Gruppen. Allein für Berlin gibt es mehrere mit hunderttausenden Mitgliedern, in denen Wohnungs-/Zimmergesuche bzw. -angebote gepostet werden.

Direkter Kontakt zu Hausverwaltungen: Viele Hauseigentümer kümmern sich nicht selbst um die Vermietung. Sie überlassen alles, was damit zusammenhängt, spezialisierten Dienstleistern: einer Hausverwaltung. Diese erfährt sofort, wenn eine Wohnung frei wird. Liegen bereits Anfragen vor, spart sich die Hausverwaltung Arbeit. Kontaktieren Sie deshalb einfach die Dienstleister der Stadt und tragen Sie Ihr Anliegen vor.

Augen auf: Sofern Sie bereits eine genauere Vorstellung davon haben, in welches Viertel Sie umziehen möchten, machen Sie doch einfach einen kleinen Ausflug dorthin! Schlendern Sie durch die Straßen, achten Sie auf Leerstand und Tafeln in den Fenstern, sprechen Sie vielleicht ein paar ältere Anwohner an. Womöglich bekommen Sie von ihnen den entscheidenden Tipp.

Wohnung tauschen: Auch das geht und wird gar nicht so selten praktiziert. Bieten Sie Ihre aktuelle Wohnung (z. B. bei tauschwohnung.com) an und hinterlassen Sie zeitgleich ihr Gesuch mit allen nötigen Eckdaten. Wenn alles passt, ziehen Sie schon bald bei Ihrem eigenen Nachmieter ein – und andersrum!

Tipp 5: Internetanbieterwechsel

Drei Monate vor dem geplanten Umzug ist es bereits an der Zeit, den Internetanbieter zu kontaktieren. In der Regel gibt es bei jedem Vertrag eine Mindestlaufzeit. Sofern diese noch nicht erreicht ist, sollten Sie nachfragen, ob am neuen Wohnort die vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht werden können. Falls nicht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und kommen früher aus dem Vertrag heraus. Falls doch, müssen Sie die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen einhalten.

Womöglich liegen die Fristen aber auch so, dass Sie den Vertrag um den Umzugstermin herum auflösen können. Kennen Sie ihre neue Adresse bereits, vergleichen Sie die Angebote der Anbieter. Die meisten haben auf ihren Homepages die Möglichkeit, Adressen einzutragen, um zu überprüfen, welche Verbindungsgeschwindigkeit vor Ort anliegt. Die allermeisten Großstädte sind ans Breitbandnetz angeschlossen. In ländlichen Gegenden sollten Sie genau hinschauen, und natürlich lohnt sich ein Preisvergleich. Den Unterschied machen oft die Zusatzleistungen oder vergünstigte Angebote für einen bestimmten Zeitraum.

Alternativen: Einige Anbieter beenden den alten Vertrag vorzeitig gegen eine Extragebühr. Vor allem dann, wenn der laufende Vertrag vergleichsweise teuer ist und noch lange bestehen würde, kann sich die Option unter dem Strich auszahlen.

Einige Internetprovider bieten Kunden, die noch an einen alten Vertrag bei einem anderen Anbieter gebunden sind, vergünstigte Tarife für die Übergangszeit an oder erlassen die Grundgebühr komplett.

Tipp 6: Verträge und Abos

Neben Internet und Telefon gibt es unter Umständen eine Vielzahl weiterer Verträge, die Sie bei einem Wohnungswechsel kündigen müssen – und zwar binnen festgelegter Fristen. Stellen Sie zunächst eine Liste über ortsgebundene laufende Verträge auf, denken Sie dabei an:

  • Zeitungen
  • Strom
  • Gas
  • Wasser
  • Fernsehen
  • Vereine
  • Clubs
  • Fitnessstudio
  • Lebensmittel / Getränke

Wenn Sie in eine weiter entfernte Stadt umziehen, wird womöglich das Abo einer regionalen Tageszeitung überflüssig. Das sollten Sie entsprechend abwägen und gegebenenfalls die schriftliche Kündigung des Abonnements einreichen. Auch wenn Sie Verträge über regelmäßige Getränke-, Tiefkühl- oder Lebensmittellieferungen bei einem nur lokal agierenden Händler abgeschlossen haben, sollten Sie sich alsbald um eine Auflösung bemühen.

Mitgliedschaften in Sportvereinen, im Fitnessstudio und so weiter könnten überflüssig sein, wenn Sie künftig so weit entfernt wohnen, dass sich die Fahrt in die dazugehörigen Räumlichkeiten nicht lohnt. Einige Fitnessketten mit Studios in vielen Teilen der Republik bieten einen Umzugsservice an: Ihr Vertrag kann an einem anderen Ort weiterlaufen. Machen Sie sich schlau, ob das eine Option für Sie ist.

Haben Sie sich hinreichend über einen Wechsel von Strom-, Gas- und Wasser-Anbieter informiert? Nicht jeder Anbieter ist auch überall verfügbar. Kümmern Sie sich rechtzeitig, damit es nicht zu finanziellen Doppelbelastungen kommt. Oftmals bringen Wechsel sogar finanzielle Vorteile mit sich, denn die Anbieter bieten Neukunden günstigere Tarife oder Prämien.

Kündigen Sie stets „zum nächstmöglichen Zeitpunkt” und bitten Sie immer um eine schriftliche Bestätigung.

Tipp 7: Vor dem Jobwechsel

Geht der Wohnungs- oder Wohnortwechsel auch mit der Aufnahme eines neuen Jobs einher, sollte frühzeitig damit begonnen werden, den alten Arbeitsplatz aufzuräumen. Schließlich möchte man kein Chaos hinterlassen und ein gutes Arbeitszeugnis erhalten. Außerdem ist es für jeden Nachfolger frustrierend, ins kalte Wasser geworfen zu werden. Eine geordnete Arbeitsplatz- oder Projektübergabe ist immer besser und macht einen guten und verantwortungsbewussten Eindruck. Gibt es noch keinen Nachfolger, sollten Sie einen Kollegen zumindest über die allerwichtigsten anstehenden Dinge und Vorgänge informieren.

Tipp 8: Kleinkram sortieren

Unterschätzen Sie keinesfalls die Arbeit, die der viele Kleinkram machen kann, der sich über die Jahre im Haushalt angesammelt hat. Nicht alles davon muss zwingend behalten werden. In einige Schubladen und Kisten sollte deshalb ein kritischer Blick geworfen werden. Unnützer und wertloser kleiner Krempel kann hin und wieder zur Mülltonne befördert, der Rest entstaubt und in einer Extrakiste gesammelt werden. Was damit dann passieren kann, erklären wir im Abschnitt „zwei Monate vor dem Umzug“.

Tipp 9: So finden Sie die richtige Kindertagesstätte

Kita-Plätze sind rar, das ist kein Geheimnis. Viele Eltern melden Ihr Kind deshalb direkt nach der Geburt für einen Platz an. Das ist im Falle eines Umzugs natürlich nicht möglich. Dennoch hilft frühes Kümmern bei der Hilfe nach einer passenden Tagesstätte für die Kleinen. Erster Schritt bei der Suche könnte das Internet sein. Größere Städte und Gemeinden bieten Anmeldeformulare zum Download an. Manchmal empfiehlt sich auch der Gang zur Stadtverwaltung oder zur Kirchengemeinde. Meist vergeben die Kitas jedoch selbst die Plätze.

Besonders in Großstädten gibt es eine Vielzahl an Kindertagesstätten, die sich auf ein bestimmtes Konzept konzentrieren. Einige betonen einen künstlerischen, musikalischen Schwerpunkt, andere sind besonders naturnah, fördern Sprache und Fremdsprache oder es steht bei ihnen die Bewegung der Kinder an erster Stelle.

Fragen Sie sich im Vorfeld Ihrer konkreten Kitaplatz-Suche:

  • Wie hoch dürfen die Kosten für die Betreuung sein?
  • Wie weit darf die Kita von Wohnung beziehungsweise Arbeitsstätte entfernt sein?
  • Habe ich Präferenzen im Hinblick auf einen bestimmten Träger (kommunal, kirchlich, privat)?
  • Passen Betreuungszeiten zu den eigenen Arbeitszeiten?
  • Wie wichtig ist mir eine gesunde und ausgewogene Ernährung für mein Kind?
  • Möchte ich, dass mein Kind in kleinen oder größeren Gruppen betreut wird?
  • Wie viele Betreuer kommen auf wie viele Kinder (pädagogischer Schlüssel)?
  • Bevorzuge ich ein bestimmtes pädagogisches Konzept?
  • Habe ich bei meinem Kind bereits Fähigkeiten entdeckt, die es zu fördern gilt und kann die Kita dies leisten?

Damit wird der Kreis bei der Suche deutlich kleiner. Einige Kitas bieten individuelle Besuchstermine an oder veranstalten Besuchs- und Informationstage. Hier können Sie sich ein eigenes Bild von den Räumen und Erziehern machen und wichtige Fragen stellen.

Tipp 10: Die passende Schule finden

Im Idealfall liegt der Umzugstermin so, dass Ihr Kind ein neues Schuljahr oder ein neues Schulhalbjahr in der neuen Schule beginnen kann. So ist ein weitgehend gleicher Bildungsstand gewährleistet und es muss kein oder kaum Stoff nachgeholt werden. Außerdem hat Ihr Kind in der vorherigen Ferienzeit die Möglichkeit, sich in der neuen Umgebung einzugewöhnen.

Für Grundschulkinder ist die Bildungsstätte abhängig vom neuen Schulbezirk und in der Regel vorgeschrieben. Das Schulamt vor Ort kann Ihnen Auskunft über die künftige Grundschule geben. Ziehen Sie innerhalb der Stadt um, dann muss Ihr Kind gegebenenfalls nicht die Schule wechseln – selbst dann nicht, wenn die neue Wohnung in einem anderen Schulbezirk liegt. Jedoch sollten Sie rechtzeitig mit Schulamt und Schulleiter sprechen und gute Gründe vorweisen (soziale Bindungen, Verbindung mit Ihrem Arbeitsweg), die den Verbleibt rechtfertigen.

Bei älteren Kindern sieht es etwas anders aus: Die weiterführende Schule kann in Deutschland frei gewählt werden. Beziehen Sie Ihr Kind bei der Suche mit ein:

  • Erkunden Sie die Bildungseinrichtungen in der Nähe gemeinsam
  • Fragen Sie Eltern und gleichaltrige Kinder in der Nachbarschaft, welche Schulen sie besuchen und welche Erfahrungen Sie dort gesammelt haben
  • Machen Sie einen Termin beim Schulleiter
  • Werfen Sie gemeinsam einen Blick auf die Lehrpläne. Nicht alle Schulen bieten Fächer an, die zu den Fähigkeiten Ihres Kindes passen
  • Überlegen Sie gemeinsam, ob eine naturwissenschaftlich oder sprachlich ausgerichtete Lehrstätte in Betracht gezogen werden sollte

Ist die passende Schule gefunden, beginnen Sie schnellstmöglich mit dem Anmeldeverfahren. Vergessen Sie dabei keine wichtigen Dokumente wie Geburtsurkunde oder Zeugnisse der letzten Jahre. Erst wenn die Anmeldung abgeschlossen ist, sollten Sie das Kind bei der alten Schule abmelden.

Tipp 11: Was in keinem Mietvertrag fehlen darf

Angaben zur Kaution
Der Sicherheitseinbehalt darf drei Netto-Kaltmieten betragen. Mehr ist nicht zulässig! Das Gesetz erlaubt die Abzahlung der Kaution in drei gleichen Teilen. Der Vermieter muss die Kaution mit dem aktuellen Spareckzins verzinsen.

Angaben zur Wohnfläche
Die Gesamtquadratmeterzahl des Wohnraums muss in einem jeden Mietvertrag verzeichnet sein. Es mag etwas penibel wirken, die Fläche nachzumessen, doch das kann sich lohnen: Ist die Wohnung mehr als zehn Prozent kleiner als angegeben, können Sie eine Mietminderung erwirken.

Angaben zu zum Mietobjekt zählendem Inventar
Nicht nur bei voll- oder teilmöblierten Objekten gilt es, genau hinzuschauen. Ist ein Einbauschrank oder eine Küche in der Wohnung vorhanden, muss diese im Mietvertrag verzeichnet sein. Andersrum dürfen keine Möbel oder Gegenstände Bestand des Vertrages sein, die sich nicht in der Wohnung befinden. Überprüfen Sie alles vor Einzug auf Schäden oder Mängel, damit Sie nicht später finanziell dafür belangt werden können. Machen Sie gegebenenfalls Fotos oder Videos.

Mietpreis
Ganz klar: Ein Mietvertrag ohne Angabe des Mietpreises ist undenkbar. Schauen Sie sich in den einschlägigen Portalen die üblichen Mieten in der Umgebung an. So bekommen Sie ein Gefühl dafür, ob die aufgerufene Miete im Rahmen ist. Achten Sie in Städten, in denen es eine Mietpreisbremse gibt, darauf, dass die Kaltmiete nur maximal zehn Prozent höher als beim Vormieter liegen darf. Anderenfalls zahlen Sie zu viel und haben es zudem wahrscheinlich mit einem unseriösen Vermieter zu tun.

Anzahl der Mieter
Alle Personen (ausgenommen Kinder), die in der Wohnung leben, sollten im Mietvertrag namentlich verzeichnet sein und eine Unterschrift geleistet haben. Diese Angabe ist auch wichtig für die Berechnung der Mietnebenkosten. Es ist nicht erlaubt, Dritte einziehen zu lassen (Untervermietung), es sei denn, es handelt sich um Angehörige. Das muss jedoch dem Vermieter gemeldet werden. Anderenfalls kann es zu Abmahnungen oder gar zur Kündigung kommen.

Schönheitsklausel / Kleinreparaturklausel
Solche Klauseln können in Mietverträgen auftauchen. Nicht alle davon sind wirksam. Eine Schönheitsklausel ist nur dann gültig, wenn die Wohnung neu oder ganz frisch renoviert übergeben wurde. Sie müssen terminlich flexibel formuliert werden und dürfen einen gewissen Rahmen nicht sprengen. Eine Kleinreparaturklausel muss einen Kostendeckel haben und darf sich nur auf solche Gegenstände beziehen, die häufig vom Mieter genutzt werden.

Vorsicht bei Staffelmietverträgen!
Hier erhöht sich die Miete regelmäßig in vereinbarten Stufen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Mietausgaben nach einigen Jahren deutlich höher liegen als für die durchschnittliche örtliche Vergleichsmiete üblich.

Vorsicht bei Kündigungsausschlussklauseln!
Damit verpflichten sich Mieter und Vermieter dazu, für einen bestimmten Zeitraum von maximal vier Jahren keine Kündigung einzureichen. Da Vermieter nur bei triftigen Gründen die Wohnung kündigen dürfen, bindet sich damit vor allem der Mieter an den Vertrag. Wer nicht gerade Hellseher ist, sollte die Finger davon lassen.

Tipp 12: Den passenden Umzugstermin finden

Es ist sinnvoll, sich frühzeitig Gedanken über den passenden Umzugstermin zu machen, dann davon hängen viele weitere Dinge ab. Zu den wichtigsten gehört die Umzugsfirma, mit der Sie später womöglich zusammenarbeiten werden. Auch das Unternehmen plant gern weit im Vorfeld und gibt Kostenersparnisse, beispielsweise weil bei guter Planung zwei Umzüge kombiniert werden können, oftmals an seine Kunden weiter. Zudem ist nicht gesagt, dass jedes Umzugsunternehmen zu jederzeit verfügbar ist, voll allem nicht bei kurzfristigen Planungen. Hin und wieder wird bei Umzügen am Wochenende ein Aufpreis fällig.

Doch auch dann, wenn Sie den Umzug in Eigenregie durchführen, ist ein länger im Vorfeld feststehender Umzugstermin hilfreich. Sie müssen Helfer akquirieren, einen Transporter mieten, eventuell Urlaub einreichen und so weiter. Je mehr Luft, desto besser.

Faustregeln
Beauftragen Sie ein Umzugsunternehmen, suchen Sie idealerweise drei Monate im Vorfeld einen passenden Termin an einem Wochentag. Ziehen Sie mithilfe von Freunden und Familie um, wählen Sie einen Feiertag oder Wochenendtag, damit möglichst viele Helfer freihaben und mit anpacken können.

Drei Monate vor Umzug: Der Fragen-Check

Zwar haben Sie noch drei Monate bis zu Ihrem geplanten Umzug, doch ist es nun bereits an der Zeit, diverse Dinge vorzubereiten. Halten Sie einfach mal kurz inne und stellen Sie sich selbst einige Fragen:

  • Habe ich den alten Mietvertrag gekündigt?
  • War meine Suche nach einer neuen Wohnung erfolgreich?
  • Liegt mir bereits der neue Mietvertrag vor?
  • Wie sieht es in der neuen Wohnung mit Haustierhaltung aus?
  • Gibt es im Zeitraum einen idealen Umzugstermin?
  • Wie sieht es am neuen Wohnort mit der Internetverbindung aus?
  • Muss ich noch Verträge oder Abos kündigen?
  • Kann ich schon erste Sachen sortieren oder aussortieren
  • Wie weit bin ich mit der Kita- oder Schulsuche für meine Kinder?
  • Wie bereite ich meine Kinder am besten auf den Umzug vor?

Sie wissen auf alle Fragen eine Antwort? Gut so, dann sind Sie bereits gut vorbereitet! Sie können einige Fragen streichen, da sich die Beantwortung bereits erledigt hat? Noch besser!

Besonders wichtig ist, dass Sie den neuen Mietvertrag früh genug in der Tasche haben. Das gibt Sicherheit! Kündigen Sie nach Möglichkeit erst dann die alte Wohnung und bedenken Sie immer, dass die Kündigungsfrist meist drei Monate beträgt. Lassen Sie sich vom Vermieter eine schriftliche Kündigungsbestätigung zukommen.

Bedenken Sie auch bei weiteren Verträgen und Abos, dass diese vertraglichen Bindungen oft an längere Kündigungsfristen gekoppelt sind. Verschaffen Sie frühzeitig einen umfassenden Überblick und überlegen Sie, welche Mitgliedschaften Sie auflösen möchten oder müssen.

Denken Sie schon jetzt auch an Ihre Liebsten: Kinder sollten sich langsam an den Gedanken gewöhnen, dass sie ihr gewohntes Umfeld verlassen müssen. Es werden Freundschaften auseinander gehen, bald eine neue Schule besucht werden und so weiter: Das ist nervlich belastend und immer einschneidend.

Auch Tiere gehören zur Familie. Für Kleintiere wie Fische oder Meerschweinchen bedarf es üblicherweise keiner Erlaubnis des Vermieters. Anders sieht es bei Katzen und Hunden aus: Ein generelles Verbot in Mietverträgen ist unwirksam, doch müssen Sie den Vermieter um Erlaubnis fragen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ein Spezialfall sind Kampfhunde und noch andere gefährliche Tiere, wie zum Beispiel Bären, Wildkatzen, Würge- und Giftschlangen, Krokodile aller Art und Skorpione. Diese unterliegen zum Teil Gifttiergesetz bzw. Wildtiergesetz, die die Haltung gefährdeter und gefährlicher Arten regeln. Die Haltung von ungiftigen Schlangen, sofern es sich nicht um Würgeschlangen handelt, in Terrarien kann indes mietvertraglich erlaubt werden.

Ein Teil der wichtigsten Vorbereitungen sind getroffen, die ersten Punkte auf der ultimativen Umzugscheckliste abgehakt. Der Termin rückt näher, die To-dos werden spezieller und dringlicher. Halten Sie sich einfach weiterhin an unsere Tipps, dann verlieren Sie zu keinem Zeitpunkt den Überblick!

Zwei Monate vor dem Umzug

  • Persönlichen Kostenplan aufstellen
  • Alle wichtigen Termine in einen Kalender eintragen
  • Nicht mehr benötigte Dinge verkaufen oder verschenken
  • Sperrmüll organisieren / entrümpeln
  • Überlegen, ob Umzugsfirma behilflich sein soll
  • Unternehmen suchen und beauftragen
  • Falls nicht: Umzugsmaterialien, Transporter und Helfer organisieren
  • Grundriss der neuen Wohnung organisieren
  • Bei Zeitschriften-Abos: Neue Adresse an Verlag durchgeben
  • Umzugsurlaub beantragen
  • Versicherungen abschließen / informieren
  • Bank informieren / wechseln

Tipp 1: Umzugskosten im Blick behalten

Ein Umzug bedarf vieler Vorbereitungen und ist mit Kosten verbunden. Transporter und Sprit, Umzugsmaterialien, Umzugshelfer inklusive Verpflegung und vielleicht Unterbringung, Halteverbotszone, gegebenenfalls Umzugsfirma, Renovierung, neue Möbel und andere Anschaffungen – all das gibt es nicht kostenlos.

Hinzu kommen unter anderem die Kaution für die neue Wohnung, Ummeldungen, Nachsendeauftrag und im schlechtesten Fall doppelte Miete. Stellen Sie im Vorfeld des Umzugs eine Liste mit allen Posten auf. Eine deutschlandweite Studie geht bei privaten Umzügen innerhalb einer deutschen Stadt von durchschnittliche 600 Euro aus, bei einer Entfernung von 250 Kilometern muss demnach mit etwa 1000 Euro gerechnet werden.

Mit etwas Organisation lassen sich die Kosten jedoch senken:

Allein bei den Renovierungsarbeiten können viele Euro gespart werden. Die Preise für Farben und Tapeten variieren stark. Auch der Preisvergleich bei Möbeln, Miettransportern und Umzugsunternehmen kann sich lohnen.

Weitere Spartipps:

  • Mehrere Fahrten mit dem privaten Pkw machen, statt Transporter zu mieten (lohnt sich nur bei Umzug in die nähere Umgebung)
  • Gebrauchte Kartons verwenden (oft auch bei eBay-Kleinanzeigen zu finden)
  • Umzugsgut verkleinern durch rigoroses Ausmisten im Vorfeld
  • Nicht mehr Gebrauchtes verkaufen
  • Umzugsfirma gezielt darauf ansprechen, wann kostengünstige Umzugstermine angeboten werden können
  • Nachmieter stellen, um doppelte Mieten zu verhindern
  • Möbelübernahmen vereinbaren
  • Alle Rechnungen sammeln und Umzugskosten steuerlich geltend machen

Wer den Großteil des Umzugs nicht selbst stemmen möchte, geht den Weg mit einer Umzugsfirma. Die Kosten dafür lassen sich jedoch nicht einfach beziffern, denn sie hängen von Wohnungsgröße, Distanz, gebuchten Extras und vielen weiteren Faktoren ab. Ein Umzug mit Komplettservice (Verpacken, Abbau, Transport, Aufbau, Reinigung etc.) kann auch bei mittelgroßen Wohnungen 1500 Euro kosten, bei noch größeren über 2000 Euro. Es gibt jedoch auch deutlich günstigere Angebote für kleine Umzüge ohne nennenswerte Extras.

 

Einige Posten und deren durchschnittliche Kosten im Überblick:

Umzugsbedarf Preise in Euro
Transporter 150 – 250 €
Umzugsmaterial (Kartons etc.) 20 – 40 € Euro pro Zimmer
Halteverbotszone(n) 80 – 160 €
Auto-Ummeldung 20 – 44 €
Ummelden Internet-Vertrag 40 – 70 €
Einwohnermeldeamt 10 – 20 €
Nachsendeauftrag 20 – 40 €

Transporter, Umzugsmaterial und Halteverbote entfallen oftmals bei Buchung eines Umzugsunternehmens, da diese Posten im Gesamtpreis eingerechnet werden.

Tipp 2: Umzug mit Umzugsunternehmen

Ein Umzug ist mit viel Arbeit verbunden, kostet Zeit und Geld. Obwohl ein Umzugsunternehmen Teile der Arbeit abnimmt (oder die komplette Arbeit) und sich damit Zeit sparen lässt, organisieren drei von vier Menschen ihren Umzug selbst. Was viele nicht wissen: Unter gewissen Umständen ist es sogar teurer, einen Umzug selbst durchzuführen, Stichworte: Faktor Zeit, Schäden.

Bei einem Umzug mit einer Umzugsfirma ist so gut wie alles denkbar – von einem Auftrag mit Eigenanteil bis zum kompletten Service, bei dem das Unternehmen alle Kisten packt, die Möbel abbaut, den Transport durchführt und am Zielort alles wieder auspackt und aufbaut. Anders als bei einem Umzug in Eigenregie sind die Umzugsgüter im Rahmen einer Umzugsgutversicherung automatisch versichert.

Darauf sollten Sie achten

  • Das günstigste Unternehmen ist nicht immer das beste. Vergleichen lohnt sich!
  • Achten Sie darauf, welche Leistungen im Preis enthalten sind. Kosten für Halteverbot, Verpackungsmaterial oder Aufzüge können später den Unterschied machen.
  • Seriöse Unternehmen machen Hausbesuche, um Umfang und Aufwand genau abzuschätzen. Erst dann erhalten Sie ein Angebot.
  • Vereinbaren Sie einen Festpreis für den vereinbarten Leistungsumfang. Die Abrechnung nach Arbeitsstunden enthält Unsicherheitsfaktoren.
  • Die Kosten lassen sich reduzieren, wenn Leerfahrten oder die Möglichkeit von Beiladungen genutzt werden. Sprechen Sie die Unternehmen gezielt darauf an.

Mithilfe eines Umzugsunternehmens ist der Wohnungswechsel immer bequemer und schneller erledigt. Profis sind trainiert und geübt im Umgang mit sperrigen Gegenständen. Sie können deutlich effektiver als Freunde oder Familienmitglieder arbeiten. Und über viele Dinge, wie zum Beispiel eine Versicherung, Umzugsmaterialien oder Halteverbotszonen, müssen sich die Kunden selbst keine Gedanken machen. Es liegt deren Hand, wie viel Arbeit selbst erledigt wird. Der Rest kostet Geld oder ist Teil des Service.

Tipp 3: Umzug auf eigene Faust

Ist die Entfernung zwischen der alten und der neuen Wohnung gering und die Größe des Haushalts überschaubar, dann können viele Dinge durch mehrere Fahrten mit dem eigenen Auto transportiert werden. Für den Transport von Möbeln empfiehlt es sich, rechtzeitig einen Transporter zu mieten. Folgende Voraussetzungen sollten erfüllt sein, damit der Umzug in Eigenregie reibungslos abläuft:

  • Es müssen genügend Umzugsmaterialien organisiert werden
  • Frühzeitig Kartons packen, damit am Umzugstag keine Hektik ausbricht
  • Regale und Schränke mindestens einen Tag vor dem Umzug abbauen
  • Es müssen genügend zuverlässige Helfer gefunden werden
  • Die Helfer müssen im Vorfeld gut gebrieft und während der Arbeit verpflegt werden
  • Transporter für große und schwere Teile mieten
  • Keller und Dachboden nicht vergessen – am besten schon Tage vorher entrümpeln (lassen) oder Sperrmüll bestellen

Umzüge in Eigenregie sind machbar, sofern man über Organisationstalent, Zeit, Kraft, Nerven und zuverlässige Freunde verfügt. Sind eine oder mehrere Voraussetzungen nicht erfüllt, sollte besser ein Umzugsunternehmen beauftragt werden.

Tipp 4: Das richtige Umzugsunternehmen finden

Bevor Sie ein Umzugsunternehmen beauftragen, machen Sie sich schlau! Preise sind das eine, Leistungen und Zuverlässigkeit das andere. Wir haben einige der wichtigsten Aspekte zusammengetragen, die bei der Wahl der passenden Firma den Ausschlag geben können.

Der Firmensitz: Der Sitz der Firma ist der größte Vorteil einer Umzugsfirma. Befindet sich dieser am aktuellen oder künftigen Wohnort, dann sparen Sie mindestens einmal die Kosten für den Anfahrtsweg und es fällt mindestens eine Leerfahrt weg, die sonst zu Buche schlagen würde.

Besichtigung: Ein gutes Unternehmen kommt zu Ihnen nach Hause, nimmt den Hausstand in Augenschein und stellt gezielt Fragen dazu. Alternativ bieten viele Firmen an, dass potenzielle Kunden selbst eine Umzugsgutliste erstellen. Ziel dieses Vorgehens: Eine exakte Berechnung des Umzugsumfangs ermöglicht einen soliden Kostenvoranschlag.

Service / Zusatzleistungen: Gute Unternehmen stellen sicher, dass es für alle nur denkbaren Aspekte eines Umzugs Service und Leistungen gibt. Standard sind etwa die Bereitstellung von Umzugsmaterialien, das Einrichten von Halteverbotszonen oder auch Full-Service-Angebote inklusive Packen und Abbau. Viele Firmen verfügen auch über spezielle Aufzüge, beispielsweise für den Fall, dass ein Klavier nach unten befördert werden muss. Das für Sie passende Unternehmen muss prinzipiell alle persönlichen Wünsche erfüllen und jede Leistung anbieten können, die sie benötigen.

Versicherung: Bei der Arbeit mit einem seriösen Umzugsunternehmen ist Ihr Umzugsgut automatisch versichert. Laut Gesetz beträgt die Grundversicherungssumme 620 Euro pro Kubikmeter Transportgut. Es gibt auch diverse Zusatzversicherungen. Druckst die Firma bei diesem Thema im Vorfeld herum, sollten Sie vorsichtig sein.

Tradition: Ist das Unternehmen bereits einige oder viele Jahre erfolgreich, lässt dies auf Erfahrung und Zuverlässigkeit rückschließen und damit auf einen hohen Grad an Professionalität und Kompetenz. Das mag unter Umständen auch etwas mehr kosten. Ob dies den Preis wert ist, muss jeder selbst entscheiden. Es gibt auch unzählige noch junge Unternehmen auf dem Markt, die die gleichen Leistungen mit gleicher Zuverlässigkeit für einen günstigeren Kurs anbieten.

Holen Sie sich am besten mehrere Angebote ein und entscheiden Sie sich dann für eine Umzugsfirma.

Tipp 5: Volumen des Umzugsguts selbst bestimmen

Wie aufwändig (und teuer) der geplante Umzug wird, ist erst dann zuverlässig zu bestimmen, wenn Sie das genaue Volumen Ihres Umzugsguts kennen. Bei der Miete eines Transporters können Sie mitunter viel Geld sparen, wenn Sie genau wissen, welchen Umfang ihre Möbel und Kisten haben werden und damit klar ist, wie groß der Laderaum des Transporters sein muss. Im Internet finden sich unzählige Online-Rechner, mit denen Sie sich Schritt für Schritt durch ihre Wohnung arbeiten und pro Zimmer genau angeben können, welche Möbel und Dinge sich darin befinden. Der Rechner wirft schließlich die Anzahl Kubikmeter aus, die Ihr Hab und Gut umfasst. Ähnliches ist für die Bestimmung der nötigen Anzahl an Umzugskisten möglich. Simple Faustregel dabei als Alternative: Anzahl der Quadratmeter ist gleich Anzahl der benötigten Umzugskartons. Für eine 50 m² große Wohnung benötigen Sie also etwa 50 Umzugskartons.

Sollten Sie ein Umzugsunternehmen beauftragen, wird ein Mitarbeiter zu Ihnen nach Hause kommen und mit fachkundigem Blick den Umfang bestimmen. Alternativ wird die Berechnung über eine detaillierte Umzugsgutliste angestellt, die Ihnen das Unternehmen zukommen lässt.

Tipp 6: Transporter mieten

Am günstigsten fahren Sie, wenn Sie einen geeigneten Transporter im Freundes- oder Familienkreis leihen können. Da die Allerwenigsten auf diesen Luxus zurückgreifen können, ist eine Autovermietung das Mittel der Wahl. Vorherrschende Annahme dabei, die häufig auch stimmt: Je früher, desto billiger. Sprich: Wer mindestens zwei Monate im Vorfeld bucht, zahlt weniger als jene, die auf den letzten Drücker zur Vermietung marschieren.

Auch sind die günstigsten Angebote häufig nicht bei den Vermietern selbst zu finden, sondern über die Verwendung von Vergleichsportalen wie lkwvermietung.de oder check24.de. Stellen Sie Anfragen über mehrere dieser Portale, die Preisunterschiede sind zum Teil erstaunlich groß.

Wie sollte ich mich und den Miettransporter versichern?

Wenn Sie einen Transporter mieten, sind drei Versicherungen standardmäßig inklusive: Haftpflicht-, Vollkasko- und Diebstahlversicherung. Auch sind bei einigen Angeboten Glas-, Dach-, Reifen- und Unterbodenschutz inbegriffen.

Die Haftpflicht ist in Deutschland Pflicht, wie ihr Name schon sagt, und deckt Schäden an Gegenständen und Personen außerhalb des Fahrzeugs ab. Ihre Deckungssumme sollte bei mindestens einer Million Euro liegen. Die Vollkasko deckt die Schäden am Fahrzeug ab und ist in jedem Fall zu empfehlen.

Eine Diebstahlversicherung deckt den Diebstahl des Fahrzeugs ab, allerdings nicht von Gegenständen, die sich im Transporter befinden. Bei diesen beiden Versicherungen ist vor allem die Höhe der Selbstbeteiligung wichtig. Günstige Angebote sind häufig mit einer hohen Summe für die Selbstbeteiligung verbunden, was nur bedingt sinnvoll ist. Höher als 1000 Euro sollte die Selbstbeteiligung in keinem Fall liegen, ungeübte Fahrer sollten einen Eigenanteil von null in Erwägung ziehen.

Bei Bedarf können mit dem Glas-, Dach-, Reifen- und Unterbodenschutz Schäden in den genannten Bereichen abgedeckt werden.

Thema Freikilometer

Bei den meisten Fahrzeugvermietern sind 100 bis 200 Freikilometer enthalten. Das ist für Umzüge innerhalb einer Stadt oder eines Landkreises völlig ausreichend. Aber Achtung: Darüber hinaus wird es teuer! 20 bis 35 Cent pro Kilometer werden dann nämlich fällig. Sie können sich sicher vorstellen, dass ein solches Modell bei einem Umzug von Hamburg nach München oder von Stuttgart nach Berlin nicht sinnvoll ist.

Das wissen auch die Autovermieter, weshalb Sie bei Einwegmieten fast alle Transporter ohne Kilometerbegrenzung bekommen. Die unbeschränkten Freikilometer sind bei den jeweiligen Angeboten meist automatisch im angezeigten Preis enthalten, sobald Sie einen abweichenden Rückgabeort wählen. Ansonsten wählen Sie in den Vergleichsportalen Abhol- und Rückgabeort und setzen Sie im Anschluss einen Haken bei „alle Kilometer frei“. Nun werden Ihnen nur Angebote angezeigt, die alle Kilometer inklusive haben. Mit etwas Glück können Sie einen Transporter sogar kostenlos mieten – dann nämlich, wenn sich die planmäßige Überführung örtlich und zeitlich mit Ihrem Wohnungswechsel deckt.

Liegt das Ziel in etwa 50 bis 100 Kilometern Entfernung, lohnt es sich, mehrere Angebote zu vergleichen und diverse Rechenbeispiele aufzustellen. Unter Umständen ist es günstiger, den Wagen wieder am Ausgangsort abzugeben. Das gilt auch für Umzüge innerhalb der Stadt, sofern Start und Ziel weit voneinander entfernt liegen und klar ist, dass Sie mehrere Fahrten machen müssen. Hier ist die 100-km-Grenze schnell überschritten.

Thema Beladung

Geschickt packen heißt Geld und Zeit sparen! Deshalb beladen Sie Ihren Transporter so durchdacht wie möglich. Denn wenn viel hineinpasst, müssen Sie weniger fahren. So geht es richtig:

  • Immer mit den Umzugskartons beginnen
  • Möglichst in Reihe laden
  • Die gesamte Höhe des Fahrzeugs ausnutzen
  • Schwere Gegenstände gehören nach unten, leichte nach oben
  • Spiegel, Regalböden und längliche Gegenstände an die Fahrzeugwand
  • Große Möbelstücke in die Mitte
  • Immer Front an Front und Rückseite an Rückseite stellen
  • Sperrige Kleinmöbel auf den Boden stellen und freie Stauräume möglichst ausfüllen
  • Schwere Möbel und Elektrogeräte wie Kühlschrank und Waschmaschine ganz zum Schluss einladen

Schützen Sie Ihre Möbel mit Decken vor Kratzern und anderen Schäden. Achten Sie bei Gurten auf das korrekte GS-Logo und TÜV-Zeichen und darauf, dass der Zurrgurt zur Ladungssicherungsschiene passt. Legen Sie auch mal eine Pause ein und lassen Sie Kühlschrank oder Gefriertruhe nach dem Transport sicherheitshalber 24 Stunden ruhen.

Thema Fahrerlaubnis

Bis 1998 hieß Führerschein-Klasse B noch Klasse 3. Damit war es möglich, Lkw mit einem Gewicht von bis zu 7,5 t zu fahren. Das gilt bis heute für Inhaber des Führerscheins der Klasse 3.

Personen, die ihren Führerschein der Klasse 3 bzw. die EU-Führerschein-Klasse B nach dem 1. Januar 1999 erworben haben, ist es nicht mehr gestattet, Transporter schwerer als 3,5 t zu führen. Ergo: Klasse 3 / B heißt seit 1999 maximal 3,5 t. Wer einen schwereren Transporter lenken möchte, muss einen Führerschein der Klasse C1 besitzen: Inklusive Beladung darf das Gesamtgewicht dann maximal 7,5 t betragen.

Sie benötigen einen Transporter mit Anhänger? Dann liegt die erlaubte Gesamtmasse ebenfalls bei 3,5 t (Klasse B) beziehungsweise 7,5 t (C1), wobei das Gewicht des Anhängers 750 kg nicht überschreiten darf.

Auch mit der Führerschein-Klasse BE dürfen Sie einen Anhänger mitführen. Allerdings darf dieser ein Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreiten und der Transporter darf insgesamt nicht mehr als 3,5 t auf die Waage bringen … Und jetzt qualmt Ihnen sicher etwas der Kopf. Bitte entschuldigen Sie, so sind in Deutschland nun mal die Gesetze.

Thema Abholung bzw. Rückgabe

Seien Sie bei der Fahrzeugabholung und insbesondere auch bei der Rückgabe Ihres Transporters aufmerksam und beachten Sie folgendes:

  • Bringen Sie Führerschein und Personalausweis mit
  • Drucken Sie sich vorsichtshalber auch die Reservierungsbestätigung aus
  • Stecken Sie Geldkarten und / oder Bargeld ein
  • Lesen Sie sich den Mietvertrag noch einmal kurz durch, achten Sie darauf, dass er mit dem Angebot übereinstimmt
  • Lassen Sie sich die hinterlegte Kaution quittieren
  • Prüfen Sie, ob der Tank komplett voll ist und geben Sie das Fahrzeug vollgetankt zurück (sofern nichts anderes vereinbart wurde)
  • Untersuchen Sie den Wagen (innen und außen!) auf Schäden und Mängel
  • Dokumentieren Sie mit einem Mitarbeiter des Vermieters mögliche Schäden und Mängel
  • Halten Sie sich an den vereinbarten Rückgabetermin
  • Machen Sie bei der Rückgabe mit einem Mitarbeiter einen Fahrzeugcheck
  • Sofern der Termin außerhalb der Öffnungszeiten liegt und Sie das Fahrzeug vor dem Firmengelände abstellen, machen Sie Fotos vom Fahrzeug und haben Sie idealerweise noch einen Zeugen dabei, der den einwandfreien Zustand des Wagens im Ernstfall bestätigen könnte

Fazit: Nutzen Sie Vergleichsportale oder holen Sie sich Angebote von drei verschiedenen Autovermietungen ein und machen Sie einen gründlichen Preis-Leistungs-Vergleich. Achten Sie dabei vor allem auf das Kleingedruckte und Zusatzkosten für Kilometer und Sprit. Je größer der Transporter ist, desto höher zumeist auch die Miete. Berechnen Sie deshalb zuvor idealerweise Ihr Umzugsvolumen.

Bei Umzügen in eine andere Stadt lohnt es sich oftmals, den Transporter bei einem landesweit agierenden Unternehmen zu mieten, da Sie ihn nach dem Umzug bei einer Niederlassung in der Nähe des Zielorts wieder abgeben können. Ziehen Sie in Erwägung, das Fahrzeug bereits am Abend vor dem Umzug abzuholen, das gibt mehr Zeit für den wichtigsten Part ihres Umzugs: Die richtige Beladung.

Achten Sie darauf, dass Sie oder Ihr Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für den ausgewählten Transporter sind.

Tipp 7: Einrichtung der neuen Wohnung planen

Liegt Ihnen ein Exposé für die neue Wohnung vor und ist auch ein Grundriss enthalten? Das ist schon mal gut! Falls nicht: Fragen Sie Ihren neuen Vermieter danach, denn er ist wichtig für eine ganze Reihe Planungen. Bevor Sie dem Einrichtungshaus einen Besuch abstatten, um neue Möbel zu kaufen, empfiehlt es sich, den Grundriss zu studieren. Vermessen Sie zunächst Ihre aktuellen Möbel und schauen Sie, welche sich zum einen von ihren Abmaßen gut in den künftigen Vier Wänden machen würden und zum anderen, welche davon auch optisch hineinpassen und auch vom Zustand her noch gut sind. Achten Sie auf dem Grundriss ganz besonders auf Türen, Fenster und vor allem Dachschrägen.

Nun wissen Sie in etwa, welche neuen Möbel Sie benötigen und können auf Shopping-Tour gehen. Legen Sie die Liefertermine so, dass Sie die Möbel kurz nach Einzug im neuen Domizil erhalten. Das mindert den Umfang Ihres Umzugsguts und damit die Kosten für den Umzug.

Spezialthema Einbauküche

In den allerwenigsten Fällen passt eine Einbauküche wieder exakt in die neue Wohnung. Manchmal ist der passgerechte Umbau mit einigen Handgriffen möglich, manchmal ist eine Mitnahme komplett ausgeschlossen. Insbesondere deshalb sollten Sie den Grundriss genau studieren und sich zum Thema Küche intensive Gedanken machen:

  • Ist eine Übernahme durch den künftigen Mieter möglich?
  • Kann ich meine alte Küche anderweitig veräußern?
  • Ließe sich die Küche im Bedarfsfall problemlos erweitern oder verkleinern?
  • Was ist mit Geräten wie Kühlschrank und Herd: Lohnt sich die Mitnahme?
  • Verfüge ich über die Fähigkeit, eine Küche selbstständig ab- und wieder aufzubauen?
  • Wer hilft beim Anschluss von Spüle oder Herd?

Bei vielen Umzugsunternehmen gehört die Küchenmontage zum Leistungsumfang, sie verfügen über entsprechend geschulte Mitarbeiter. Das Angebot bezieht sich nicht nur auf Demontage und Montage einer alten Küche, sondern auch auf Neuanschaffungen. Beispiel: Sie legen den Liefertermin der neuen Küche auf den Umzugstag. Mitarbeiter der Umzugsfirma, die sich sowieso gerade in Ihrer Wohnung befinden, bauen die Schränke auf und schließen alle Geräte an. Diese Leistung ist nicht kostenlos, kann aber geschickt mitverhandelt werden.

Tipp 8: Entrümpeln

Es ist manchmal kaum zu glauben, wie viel Kram sich über die Jahre in einer Wohnung oder den dazugehörigen Räumen ansammeln kann. Da sind Kartons mit alten Kindersachen und Bücherkisten im Abstellraum, eine alte Couch auf dem Dachboden, ein kaputtes Fahrrad neben einem moderigen Wandregal im Keller und und und. Ein Umzug ist die perfekte Gelegenheit, sich von altem und unnütz gewordenem Krempel zu trennen.

Doch dann stellt sich die Frage: Wohin damit? Einfach vor die Tür stellen und davon ausgehen, dass die Sachen nach zwei Tagen verschwunden sind? Schön wär’s, doch das ist leider illusorisch und nicht erlaubt. Denn vieles davon fällt schlicht in die Kategorie „Müll“. Alles andere hat einen gewissen Wert und könnte Erlöse erzielen beziehungsweise gespendet werden.

Möglichkeiten, um wertige Dinge zu veräußern, gibt es diverse. Denken Sie an Online-Kleinanzeigen, Flohmärkte, Trödler, Second-Hand-Läden und so weiter. Welche Plattform die beste ist, hängt davon ab, wovon man sich trennen will, wie viel Arbeit der Verkauf verursachen darf und ob nur ein Taschengeld oder gar etwas mehr dabei herausspringen soll.

So bekommen Sie nicht mehr benötigte Bücher, CDs, Kleidung und so weiter los:

  • An Freunde und Familie verschenken
  • Für einen guten Zweck spenden
  • Auf Flohmärkten verkaufen bzw. Hausflohmarkt veranstalten
  • Zum Händler für An- und Verkauf bringen
  • Online verkaufen (eBay, Momox, Rebuy etc.)
  • Über Social Media anbieten
  • Aushang machen (Schwarze Bretter an Unis oder in Supermärkten)
  • Über das Intranet der Firma anbieten

Schritt für Schritt vorgehen

Der Umzug liegt noch zwei Monate in der Zukunft, doch jetzt ist schon die richtige Zeit für eine Entrümpelung. Das ist eine Arbeit, die Sie immer mal nebenbei machen können und die Ihnen später Luft bei anderen Vorbereitungen gibt. Nicht zu vergessen: Je weniger Sie um Umzugstag transportieren müssen, desto günstiger wird der Umzug, und wenn Sie es richtig anstellen, kommt sogar Geld in die Umzugskasse. Um Chaos zu vermeiden, gehen Sie am besten Schritt für Schritt vor:

  1. Arbeiten Sie von klein nach groß vor. Beginnen Sie mit Kleinkram aus Kisten und dem Inhalt von Schubladen, Kommoden und Schränken. Kümmern Sie sich dann um die größeren Dinge.
  2. Machen Sie zunächst eine grobe Durchsicht und stellen Sie sich die Frage: Sind noch gut erhaltene Möbel dabei, wertvolles Geschirr, CDs und Schallplatten, die anderen Menschen gefallen würden, spannende Krimis in gutem Zustand oder ungetragene beziehungsweise perfekt erhaltene Kleidungsstücke? Sammeln Sie die wiederverwertbaren Sachen an einer bestimmten Stelle.
  3. Ihnen werden dabei Dinge begegnen, von denen Sie sich unter keinen Umständen trennen möchten. Dazu zählen Sammler-, Erinnerungs- oder Erbstücke. Was das ist, können nur Sie selbst entscheiden. Diese Gegenstände entstauben Sie und verpacken sie sicher. Nehmen Sie dafür schon mal Umzugskartons und stapeln Sie diese dort, wo sie nicht im Weg stehen, beispielsweise an einer Zimmerwand.
  4. Überlegen Sie, was Sie verschenken möchten. Lassen Sie zuerst Freunde und Familie einen Blick darauf werfen. Spenden Sie an gemeinnützige Vereine oder Organisationen und so weiter.
  5. Machen Sie einen Extrastapel für Kleidungsstücke. Gebrauchte Klamotten und Schuhe in gutem Zustand können Sie dem Altkleidercontainer zuführen oder an entsprechenden Kleidersammelstellen abgeben. Sofern Sie Wert darauflegen, dass Ihre Kleiderspende Bedürftigen zugutekommt, achten Sie darauf, dass Sie an seriöse Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz oder die Caritas geht.
  6. Nun können Sie sich den zu verkaufenden Dingen widmen. Sofern dabei eine Menge zusammenkommt, ziehen Sie einen Flohmarktverkauf in Betracht. Oder rufen Sie auf Trödel spezialisierte Händler an. Wertvolle Einzelstücke könnten über ein Zeitungsinserat oder online verkauft beziehungsweise zum Second-Hand-Laden gebracht werden.
  7. Alles, was dann noch übrig ist, kann entsorgt werden. Denken Sie umweltbewusst! Müll kommt in die Tonne, Plastik in den gelben Sack, Papier in die Papiertonne, Elektroschrott zum Wertstoffhof, Möbel und Möbelstücke auf den Sperrmüll, alte Medikamente nehmen Apotheken an. Sollte bereits klar sein, dass Sie später mit einem Umzugsunternehmen arbeiten werden, sprechen Sie dieses auf das Thema Entrümpelung an. Oftmals lässt sich Umzug direkt auch mit einer professionellen Entrümpelung kombinieren. Für die Firma ist das ein Abwasch, für Sie weniger Arbeit.

Wo Ihnen Profis behilflich sein können

Was ist mit großen und schweren Teilen, kaputten Möbeln, Metall- und Elektroschrott? Was mit zur vermieteten Wohnung dazugehörenden vermüllten Kellern, Garagen, Dachböden? Mit fest eingebauten Regalen, Schränken, Bodenbelägen und so weiter, die Sie allein nicht mal bewegen können? Ist die Arbeit unüberschaubar oder einfach zu schwer, fehlt zudem die Zeit oder Motivation, dann helfen Profis. Kombinieren Sie den Umzug einfach mit einer professionellen Entrümpelung. Umzugsunternehmen bieten diese Dienstleistung oftmals aus einer Hand.

Tipp 9: Sperrmüll

Als gemeldeter Bürger einer Kommune oder Gemeinde haben Sie das Recht, alle Abfälle, die zu groß oder zu sperrig für die Restabfalltonne sind, als Sperrmüll zu entsorgen. Meist ist eine Sperrmüllabholung pro Jahr kostenlos, sofern Sie bereits Gebühren für eine Restmülltonne zahlen. Alternativ kann Sperrmüll bei Wertstoffhöfen entsorgt werden – in der Regel ist dies kostenlos möglich, einige Kommunen verlangen jedoch eine Gebühr. Wie dies in Ihrer Stadt oder Gemeinde geregelt ist, kann auf den entsprechenden Internetseiten nachgelesen werden.

Was zu beachten ist

Oftmals muss zuvor genau angegeben werden, welche Art von Sperrmüll Sie in welchen Stückzahlen entsorgen lassen möchten. Fällt später auf, dass man etwas vergessen hat, kann es sein, dass der Entsorger den Gegenstand einfach stehenlässt. Das ist ärgerlich und sollte von vornherein vermieden werden.

Vor allem für die Abholung am Straßenrand haben die Kommunen Auflagen erlassen, an die Sie sich halten sollten. Genau geregelt ist beispielsweise der Zeitraum, in dem der Sperrmüll abgestellt werden darf. Häufig ist dies bereits am Abend vor Abholung erlaubt, in vielen Fällen jedoch erst ab 6 Uhr morgens. Damit soll verhindert werden, dass Dritte in Ihrem Müll herumwühlen, Einzelteile herausziehen und mitnehmen und dabei für Unordnung und Gefahr sorgen, sprich: Gegenstände in der Gegend und bis auf die Straße verteilen. Auch das Wetter (Sturm) spielt bei diesen Überlegungen der Kommunen eine tragende Rolle.

Was zumeist als Sperrmüll entsorgt werden darf

  • Möbel wie Schränke, Tische, Stühle
  • Möbelteile wie Türen, Rück- und Seitenwände
  • Teppiche
  • Laminat
  • Weitere Bodenbeläge, die nicht verklebt sind (auch aus PVC)
  • Zimmertüren, Türrahmen, Fensterrahmen aus Holz oder Kunststoff
  • Matratzen und Federbetten
  • Kinderautositze und Kinderwagen
  • Koffer
  • Katzenkratzbäume
  • Spülkästen, Badewannen und Rohre aller Art aus Kunststoff
  • (Metall-)Schrott wie Fahrräder, benzinfreie Rasenmäher, Regale

Achtung: Besonders lange (mehr als zwei Meter) oder besonders schwere (über 75 Kilogramm) Gegenstände zählen oftmals nicht mehr als Sperrmüll. Informieren Sie sich stets zuvor bei Ihrer Kommune oder Gemeinde, was Sie entsorgen lassen dürfen. Die unzulässigen Dinge lassen die Entsorger einfach stehen.

Was nicht zu Sperrmüll zählt

  • Elektrogeräte aller Art
  • Autoreifen
  • Spielsachen
  • Kleidung und Schuhe
  • Geschirr
  • Baustellenabfälle und Bauschutt
  • Tapetenreste
  • Farben und Lacke
  • Fenster und Zäune
  • Gartenabfälle
  • Mineralische Abfälle wie Natursteinplatten
  • Waschbecken und Toiletten
  • Batterien, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und andere gefährliche Gegenstände

Wie Sie Sperrmüll anmelden

Die meisten Kommunen haben vier feste Abfuhrtermine für Sperrmüll pro Jahr. Diese können Sie bei Ihrem Entsorger erfragen oder nachlesen. Benötigen Sie eine Abholung außerhalb dieser Termine, muss der Sperrmüll angemeldet werden. Meist geht das einfach per Online-Kontaktformular oder Telefon. Es werden detaillierte Angaben zum Umfang des Sperrmülls verlangt.

 

Wie Sie Elektroschrott und anderen Sondermüll entsorgen

Ausgediente Elektrogeräte, Batterien und Leuchtstoffröhren beziehungsweise Energiesparlampen (beide enthalten Quecksilber!) müssen zu einer Sondermüll- bzw. Schadstoffannahmestelle gebracht werden. Auch Reiniger, Farb- und Lackreste, Verdünner, Holzschutz- und Abbeizmittel gehören zum Sondermüll. Nur spezialisierte Entsorger können gewährleisten, dass keine umweltschädlichen Substanzen wie Schwermetalle und Lösungsmittel in Boden oder Luft gelangen. Elektronische Geräte enthalten wiederum oftmals wichtige Rohstoffe, die zurück in den Kreislauf gehören. Handeln auch Sie verantwortungsbewusst!

Tipp 10: Umzugsmaterial

Umzugskartons kosten keine Unsummen, doch sollten sie zumindest mittleren Qualitätsansprüchen genügen. Baumärkte führen Standardkartons aus Pappe, die einiges aushalten und mit durchschnittlich 2,50 Euro zu Buche schlagen. Die Kartons wurden speziell für Umzüge konzipiert und verfügen über verstärkte Böden und ausgestanzte Tragegriffe. Platzsparend gefaltet lassen Sie sich gut transportieren und zu Hause lagern, bis sie schließlich zusammengebaut werden und zum Einsatz kommen.

Qualitativ mindestens ebenbürtig und preislich vergleichbar sind die Kartons, die Sie bei Umzugsunternehmen kaufen können. Hier erhalten Sie normierte Umzugskisten, noch stabilere Bücherkartons sowie Kleiderboxen, in die Sie hochwertige Anzüge oder Businesskleidung hineinhängen können. Außerdem bekommen Sie zumeist auch Umzugsdecken und -folien sowie Klebebänder, Schutzhüllen, Stretchfolien, Rollenwellpappe und Bilderecken.

Umzugsfirmen verkaufen oder verleihen also Umzugsmaterial aller Art. Hier erhalten Sie auch billigere gebrauchte Kartons oder können zuvor neu erworbene Kartons nach Gebrauch wieder zurückgeben. Dafür erhalten Sie etwa 50 Cent bis einen Euro pro Stück erstattet.

Weiterer Vorteil: Im Rahmen der Umzugsberatung wird direkt der Umfang der Umzugsgüter bestimmt. Die Materialien werden Ihnen in passender Stückzahl geliefert und auch wieder abgeholt.

Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, die Kartons auch anderweitig günstig zu mieten. Diesen Service bieten neben Umzugsfirmen und Speditionen auch darauf spezialisierte Anbieter wie leihbox.com an.

Umzugskartons kostenlos

Warum sollten Sie für etwas zahlen, was es auch umsonst gibt? Gute Frage, denn ein Umzug verursacht schon an vielen anderen Stellen Kosten. Hier kommen die berühmten „Bananenkisten“ ins Spiel. Fragen Sie Ihren Discounter danach, meist wird Ihnen gern geholfen, da es für die Märkte weniger Müll bedeutet. Auch Buchläden, Restaurants und alle Geschäfte, die ihre Waren in größeren Pappkartons geliefert bekommen, kommen infrage.

Allerdings gehört zur Wahrheit dazu, dass sich diese Kartons nur bedingt für Umzüge eignen. Oft fehlt es an Möglichkeiten, sie komfortabel zu tragen, sinnvoll zu stapeln oder die Stabilität ist nicht ausreichend.

Ausgewiesene Umzugskisten sind derlei Lösungen immer vorzuziehen, wobei nicht ausgeschlossen ist, auch solche gänzlich kostenlos zu erhalten. Bei eBay-Kleinanzeigen oder in den sozialen Netzwerken sind häufiger entsprechende Angebote zu finden. Halten Sie rechtzeitig die Augen offen, dann werden Sie womöglich fündig. Nur Achtung: Auch Profikartons büßen mit der Zeit an Stabilität ein. Wurden Sie mehrfach aufgebaut und wieder zusammengefaltet oder sind sie zwischenzeitlich auch mal feucht geworden, tragen Sie vermutlich nicht mehr das aufgedruckte Gewicht.

Tipp 11: Umzugskartons richtig packen und beschriften

Prinzipiell sollten Ihre Umzugskartons auf keinen Fall mehr als 20 Kilogramm wiegen. Besser ist es, die 15-Kilo-Grenze nicht zu überschreiten. Die Gründe sind nachvollziehbar: Zum einen muss später jemand die Kartons noch schleppen können und zum anderen sollten sie beim Tragen stabil bleiben. Deshalb füllen Sie die Kartons nicht ausschließlich mit schweren Dingen wie Geschirr, Büchern, Schallplatten oder CD, sondern mischen Sie gut mit leichten Dingen wie Handtüchern, Kissen, Decken oder Wäsche aller Art. Schweres gehört immer nach unten, mit dem leichten Material füllen Sie auf. Haben Sie anfangs Probleme, das Gewicht einzuschätzen, stellen Sie sich einfach mal erst ohne und dann mit Kiste auf eine herkömmliche Personenwaage. Die Differenz ist das Gewicht des Kartons: ganz einfache Mathematik. Spätestens nach der fünften Kiste werden Sie den Dreh raushaben und automatisch optimal bestücken. Für Bücher gibt es auch spezielle Kartons, die etwas kleiner sind, dafür aber mehr Gewicht tragen können.

Zerbrechliche Dinge sollten besonders behutsam verpackt werden: Gläser, Geschirr, Porzellan etc. können Sie in Zeitungspapier (nicht unbedingt zu empfehlen wegen Verfärbungen!) beziehungsweise Luftpolsterfolie einwickeln oder dafür spezielles Seiden- und Packpapier verwenden, das Sie beispielsweise von Umzugsunternehmen erhalten. Vermerken Sie groß auf den Kartons: „Vorsicht Glas!“. Ein vorsichtiger Umgang mit diesen Kisten gibt dem fragilen Inhalt noch etwas mehr Sicherheit. Eine weitere Variante sind spezielle Umzugskartons mit Fächern für Glas und Geschirr.

Die 10 häufigsten Fehler beim Umzugskistenpacken

1. Zu früh zu beginnen

Es ist nicht sinnvoll, Kaffeetassen oder Zahnbürsten zwei Monate vor Umzug einzupacken. Das ist selbstverständlich. Bei einigen Dingen ist die Entscheidung nicht ganz so einfach. Überlegen Sie also gut, ob sie dieses oder jenes noch einmal benötigen werden. Was einmal weg ist, wird im Bedarfsfall meist nicht so schnell wiedergefunden. Ausgelesene Bücher, Brettspiele, saisonale Kleidung und so weiter können Sie indes schon lange im Vorfeld verschwinden lassen.

2. Zu viel unnötigen Ramsch mitzuschleppen

Auf das, was Sie seit Jahren nicht benötigt haben, können Sie mit Sicherheit auch in der neuen Wohnung verzichten. Misten Sie vorher lieber gründlich aus.

3. Planlos zu packen

Kiste auf, alles reinschmeißen, Kiste zu – fertig? Falsch! So sind Sie vielleicht vor dem Umzug schneller mit dem Gröbsten durch, machen sich aber später deutlich mehr Arbeit. Sortieren Sie die Inhalte nach Zimmern und Schränken, dann ist später wieder alles ohne Ärger und Sucherei an seinem richtigen Platz.

4. Zu viel reinzupacken

Können die Kartons nicht mehr vernünftig geschlossen werden, lassen Sie sich auch nicht sicher stapeln. Ist zu viel drin, sind sie mitunter zu schwer. Lassen sie Sinn und Verstand walten: Wenn voll, dann voll – selbst wenn Sie vielleicht unterm Strich fünf oder zehn Kartons mehr benötigen.

5. Grifflöcher zu verbauen

Das ist der Hass: Die Kartons sind so ungünstig gepackt, dass Sie mit der Hand nicht mehr in die Grifflöcher hineinkommen. Das passiert, wenn sich Bücher, Ordner oder andere großflächige Dinge am Rand befinden und alles so dicht im Inneren ist, dass es keinen Spielraum mehr gibt. Sind im oberen Drittel hingegen elastische Dinge wie Handtücher oder Shirts, bleibt Ihnen dieses Ärgernis erspart.

6. Falsches Packmaterial zu verwenden

Zeitungspapier eignet sich nur bedingt zum Ausstopfen und Einschlagen, da sich immer Druckerschwärze lösen kann. Bei Sachen, die Sie problemlos waschen können, spielt das keine Rolle, bei einigen Dingen wären die Verfärbungen verheerend. Besser sind Handtücher, Bettbezüge und Co. oder herkömmliches Packpapier für die Polsterung.

7. Ungeeignete Kartons zu verwenden

Umzugskartons sollten aus mindestens zweilagiger Wellpappe bestehen. Für Bücher, zerbrechliche Dinge oder Kleidung gibt es zudem spezielle Kisten. Achten Sie darauf, dass sich die Kartons später gut stapeln lassen und versuchen Sie, sich weitgehend auf eine Größe festzulegen. Wichtig ist, dass Ihr Gut sicher transportiert wird, ergo wäre ein instabiler Karton stets das denkbar ungeeignetste Transportmittel.

8. Die Kartons unbeschriftet zu lassen

Das Bestimmungszimmer gehört zwingend auf jeden einzelnen Karton, damit die Umzugshelfer wissen, wo er richtig aufgehoben ist. Ferner gilt: Je detaillierter die Beschriftung, desto besser. Denn Sie werden feststellen, dass Sie schon bei „nur“ 30 oder 50 Kartons ganz schnell den Überblick verlieren können und sich nach wichtigen Dingen kaputt suchen. Es dauert nur wenige Sekunden, auf einem Zettel zu notieren, was man in die Kiste getan hat, und diesen mit Krepp zu fixieren (es gibt natürlich auch selbstklebende Etiketten). Doch damit sparen Sie später ganz viel Zeit und Nerven.

9. Kartons falsch zu stapeln

Fertig gepackte Kartons gehören an eine Zimmerwand. Dort ist nicht nur die Tragkraft am größten, sie stören hier auch niemanden. Denn oftmals müssen noch Schränke abgebaut werden und es ist entsprechend Bewegungsspielraum nötig. Mitten im Raum stehende Kartons sind ein mitunter gefährliches Hindernis.

10. Zu spät zu beginnen

Sie sind mit Sicherheit zu spät dran, wenn Sie erst beginnen, das gute Geschirr einzupacken, wenn der Umzugswagen bereits vor der Tür steht.

Tipp 12: Umzugsurlaub

Erholungsurlaub ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Sie haben auch dann Anspruch auf Urlaub, wenn Sie in Teilzeit oder als Aushilfe arbeiten. Der Arbeitgeber hat Ihre Urlaubswünsche zu berücksichtigen. Er darf davon nur dann abweichen, wenn Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer aus sozialen Gründen Vorrang haben (bestes Beispiel: Schulferien bei Kindern) oder dringende betriebliche Gründe vorliegen (hohe Auftragslage etc.).

Beantragen Sie nun aufgrund Ihres Umzugs Urlaub, muss Ihnen Ihr Arbeitgeber diesen gewähren – beziehungsweise darlegen, weshalb er diesen nicht gewähren kann.

Thema Sonderurlaub

Schauen Sie in Ihren Arbeitsvertrag beziehungsweise auf Ihr Arbeitsverhältnis anzuwendende Tarifverträge. In nicht wenigen Fällen finden Sie Klauseln, die Ansprüche auf Sonderurlaub wegen eines Umzugs zulassen. Ist der Umzug sogar betrieblich veranlasst, etwa weil Sie eine neue Stelle antreten, haben Sie Anspruch auf mindestens einen Tag bezahlte Freistellung. Dabei ist zu beachten: Der Anspruch auf Sonderurlaub nach § 616 BGB besteht nicht während eines Erholungsurlaubs. Mit anderen Worten: Möchten Sie während Ihres bereits genehmigten Urlaubs umziehen, haben Sie keinen Anspruch auf Umwandlung in Sonderurlaub.

Prinzipiell gilt: Ganz gleich, ob Sie den Umzug in Eigenregie oder mithilfe eines Unternehmens durchführen – nehmen Sie sich zumindest am Umzugstag selbst frei, besser auch am Tag zuvor. Reichen Sie dazu frühestmöglich Urlaub ein.

Tipp 13: Versicherungen

Ein Umzug kostet bereits Zeit, Geld und Nerven. An Verlust oder Beschädigung möchte in dieser Situation kaum jemand auch noch denken müssen. Dabei wird oft übersehen, dass ein Versicherungsschutz sinnvoll ist. Denn ist erst einmal etwas zu Bruch gegangen, ist es zu spät. Das kann richtig teuer werden!

Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung ist ein Muss. Sie kommt für Schäden an Dritten beziehungsweise deren Eigentum auf, die Sie während des Umzugs verursachen. Beschädigen Sie im Treppenhaus beim Transport des Kühlschranks das Treppengeländer, springt die private Haftpflichtversicherung ein. Kracht ein Regalboden in ein Fenster und es gibt einen Scherbenhaufen, ebenfalls. Bitten Sie jedoch Freunde oder Familienmitglieder um Hilfe, haften Sie selbst für eventuelle Schäden, die Ihre Helfer verursachen. Die Haftpflichtversicherung springt in der Regel nicht bei Freundschafts- und Kulanzdiensten ein. Haben Sie hingegen bezahlte Helfer (Studenten, freiberufliche Möbelpacker), sollten Sie unbedingt prüfen, ob diese Personen über eine private Haftpflichtversicherung verfügen.

Hausratversicherung

Informieren Sie Ihre Hausratversicherung rechtzeitig über den bevorstehenden Wohnungswechsel, denn ab Umzugsbeginn sind übergangsweise beide Wohnungen versichert. Voraussetzung: Es handelt sich nicht um den Bezug eines Zweitwohnsitzes, sondern um einen kompletten Wohnungswechsel, ergo eine alte Wohnung wird aufgegeben und eine neue, die in der gleichen Art und Weise genutzt wird, bezogen. Dies heißt wiederum, dass Sie in der neuen Wohnung zum Beispiel nicht plötzlich auch ein Gewerbe betreiben dürfen. Lassen Sie von Ihrer Hausratversicherung überprüfen, ob sich die Versicherungssumme ändert. Dies kann der Fall sein, wenn sich die Wohnflächen verkleinert oder vergrößert, beziehungsweise dann, wenn der Umfang des Hausrats fortan ein anderer ist.

Umzugsgutversicherung

Ziehen Sie mit einem Umzugsunternehmen um, dann wird ein eigener Versicherungsschutz weitgehend überflüssig. Das Umzugsgut ist bis zu einem festgelegten Betrag automatisch versichert. Sollte diese Summe nicht ausreichend sein, zum Beispiel wenn Sie im Besitz mehrerer wertvoller Gegenstände sind, kann eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

Dennoch gilt, dass Umzugsfirmen nur für Schäden haften, die von den eigenen Mitarbeitern verursacht wurden. Sollten Sie die Umzugskisten selbst gepackt haben und es stellt sich später heraus, dass Gegenstände beschädigt wurden oder kaputtgegangen sind, da die Kartons nicht ordnungsgemäß bestückt worden sind bzw. die Teile schlecht verpackt waren, haften Sie selbst für die Schäden.

1. Grundhaftung

Nach §451e des Handelsgesetzbuchs beträgt die grundsätzliche Versicherung bzw. Grundhaftung durch die Umzugsfirma 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut. Sollte der Wert Ihres Umzugsguts diese Versicherungshöhe deutlich überschreiten, schließen Sie bitte eine zusätzliche Transportversicherung ab. Sprechen Sie Ihr Umzugsunternehmen darauf an!

In sehr seltenen Fällen muss das Umzugsunternehmen nicht haften. Etwa wenn ein Schaden durch ein sogenanntes „unabwendbares Ereignis“ (plötzlicher Sturm, Erdbeben, Blitzeis oder ähnliches) entsteht. Auch nicht für Unfallschäden, für die die Firma keinerlei Verantwortung trägt. Dann würden allerdings auch die Transportversicherungen greifen:

2. Zusatzversicherung über den Zeitwert

Mit der Zusatzoption Zeitwert erhalten Sie im Schadenfall entweder den Zeitwert des kaputtgegangenen bzw. abhandengekommenen Gegenstandes ersetzt oder die Beschädigung wird durch eine Reparatur behoben. Die Kosten für eine Versicherung zum Zeitwert betragen drei Prozent des Wertes Ihres gesamten Umzugsgutes.

3. Versicherung über den Neuwert

Sollte etwas beschädigt werden oder abhandenkommen, erhalten Sie von der Versicherung mit dieser Versicherung den Neuwert des zu ersetzenden Gegenstands zurück. Der Versicherungsbeitrag beträgt hier fünf Prozent des Wertes des gesamten Umzugsguts.

Mietkautionsversicherung

Eine Kautionsversicherung ist eine Alternative zur Barkaution. Sie gehört zu den Mietsicherheiten und kann auch durch private Mieter abgeschlossen werden. Die Versicherungsgesellschaft verlangt hierfür eine jährliche Prämie vom Mieter, deren Höhe von der Kautionssumme abhängt. Die Bürgschaftsurkunde des Versicherers ersetzt die übliche Mietkaution, die sonst vor Mietbeginn hinterlegt werden muss. Die Versicherungsgesellschaft begleicht Forderungen des Vermieters gegen Mieter in der maximalen Höhe der vereinbarten Kaution. Fordert der Vermieter vom Versicherer die Auszahlung der Kaution, etwa bei Schadenersatzforderungen oder ausstehenden Nebenkosten, wird der Mieter darüber informiert und kann innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch einlegen.

Wie bei allen Versicherungen erhalten Mieter die gezahlten Beiträge zum Ende der Vertragslaufzeit auch dann nicht zurück, wenn der Versicherungsschutz nicht in Anspruch genommen wurde. Im Gegensatz dazu ist die Barkaution verzinst. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Zwei Monate vor Umzug: Der Fragen-Check

Nur noch zwei Monate bis zu Ihrem geplanten Umzug! Mittlerweile sollten Ihre Vorbereitungen an einem bestimmten Punkt sein und Ihre persönliche Umzugscheckliste viele Haken enthalten. Nehmen Sie sich bitte eine halbe Stunde Zeit und stellen Sie sich wieder eine Reihe wichtiger Fragen:

  • Habe ich einen ungefähren Überblick über die anstehenden Umzugskosten?
  • Weiß ich, an welcher Stelle noch Geld gespart werden könnte?
  • Sind erste Schränke und Schubladen geleert?
  • Konnte ich bereits nicht mehr gebrauchte Dinge verschenken oder verkaufen?
  • Ist es nötig, Sperrmüll zu bestellen?
  • Wie sieht es mit Sondermüll aus?
  • Muss ich professionell entrümpeln lassen?
  • Ist klar, ob ich mit einer Umzugsfirma arbeiten werde und habe ich bereits eine passende gefunden und beauftragt?
  • Habe ich anderenfalls einen Transporter organisiert, ausreichend Kartons und Verpackungsmaterial bestellt?
  • Kann oder konnte ich bereits Freunde und / oder Familie um Hilfe bitten?
  • Verfüge ich oder mein Fahrer über die richtige Fahrerlaubnis für das Führen eines Transporters?
  • Kenne ich das ungefähre Volumen meines Umzugsguts?
  • Liegt mir der Grundriss der neuen Wohnung vor?
  • Passen mein Möbel in die neue Wohnung / muss ich neue Möbel kaufen?
  • Kann ich meine Einbauküche weiterhin verwenden?
  • Kennen die Verlage meiner Zeitschriftenabos bereits die neue Adresse?
  • Muss ich noch Urlaub beantragen / habe ich Anspruch auf Sonderurlaub?
  • Habe ich alle nötigen Versicherungen?
  • Sind Bank und Versicherung über den Umzug informiert worden?

Sofern Sie sich über all diese Fragen bereits Gedanken gemacht haben und viele davon klar so beantworten können, dass nichts mehr zu tun ist, dürfen Sie sich an dieser Stelle als sehr gut vorbereitet betrachten. Herzlichen Glückwunsch!

Sie liegen gut in der Zeit, viele Punkte der ultimativen Umzugscheckliste sind bereits abgehakt. Nun stehen neue wichtige Vorbereitungen an, Sie können weiterhin aktiv für reibungslose Abläufe am eigentlichen Umzugstag sorgen. Sofern Sie auch unsere nun folgenden Tipps beherzigen, müssen Sie sich keine Sorgen machen.

Ein Monat vor dem Umzug:

  • Erste Kartons packen
  • Alte Wohnung für Übergabe vorbereiten
  • Die wichtigsten Schönheitsreparaturen durchführen
  • Falls nötig: neue Wohnung renovieren
  • Eventuell Handwerker beauftragen
  • Mit Demontage sperriger Möbel beginnen
  • Keller und Abstellräume aufräumen / entrümpeln
  • Neue Adresse an Banken, Versicherungen und Arbeitgeber durchgeben
  • Babysitter / Tiersitter finden

Tipp 1: Was Du heute kannst verpacken

Es gibt unzählige Dinge, die einen Monat vor dem Umzugstermin getan werden können. Winterkleidung im Sommer? Wird nicht gebraucht! Sommerkleidung im Winter? Überflüssig! Sperrmüll im Keller? Raus damit! Warum aufschieben? Verpacken und entsorgen Sie, was immer bereits möglich ist. Sie benötigen nicht mehr fünf verschiedene Bettbezüge oder 30 Handtücher in den nächsten wenigen Wochen. Auch Ihre einhundert Lieblingsbücher werden Sie bis zum Wohnungswechsel mit Sicherheit nicht noch einmal lesen können. Und um alle CDs und Schallplatten durchzuhören, wird Ihnen die Zeit fehlen. Lassen Sie dies alles nun in Umzugskartons verschwinden. Die Kombination aus Büchern und Handtüchern oder CDs und Bettzeug ist perfekt: Schweres und Leichtes sollte immer zusammen verstaut werden. Eine Lage Bücher unten, Handtücher oder witterungsbedingt nicht benötigte Kleidungsstücke obendrauf. Deckel schließen, Beschriftung anbringen, durchatmen, Haken dran! So sparen Sie später eine Menge Zeit und Arbeit. Folgende Arten von Kartons und Verpackungsmaterialien erhalten Sie beispielsweise von Ihrem Umzugsunternehmen:

  • Standardumzugskarton: Maße ca. 60 x 30 x 32 cm (L x B x H), maximale Belastbarkeit 30 bis 40 kg
  • Bücherkarton: etwas kürzer als der Standardkarton (circa 40 cm lang), besonders stabiler Boden und dickeres Papier
  • Gläserkarton: enthält einen speziellen Gläsereinsatz, jedes Glas wird einzeln gestellt und hat keinen Kontakt zu anderen Gläsern
  • Archivbox / Aktenordnerkarton: die Größe passt exakt zu den Standardmaßen von Ordnern
  • Kleiderbox: besonders hoher Karton, um darin empfindliche Kleidungsstücke wie in einem Schrank aufhängen zu können
  • Monitorkarton: ist speziell für den sicheren Transport von Fernseh- oder Computermonitoren konzipiert
  • Bilderkarton: für den sicheren Transport von hochwertigen (auch schweren) Bildern inklusive Rahmen geeignet
  • Kleinteilebox: in verschiedenen Größen erhältlich, gut geeignet für viele Kleinteile, beispielsweise komplett Inhalte von Schubladen

Tipp 2: Wege und Zugänge freihalten

Aus Ihren frühzeitig begonnenen Verpackungsaktionen werden eine Menge fertige Kartons hervorgehen. Das ist gut und richtig so. Nun sollten Sie aber aufpassen, dass diese nicht zum Hindernis werden. Wählen Sie einen geeigneten Platz, um die Kisten zu stapeln. Faustregel Nummer eins: Immer an der Wand entlang. Faustegel Nummer zwei: Weit entfernt von der Zimmertür beginnen. Wo Wände sind, ist die Stabilität am höchsten. Sinnvoll gepackte Kartons sind etwa 15 Kilo, maximal 20 Kilo schwer. Die Gewichte werden sich ebenso summieren, wie die Anzahl der Kisten. Mitten im Raum, vor allem in der Nähe der Tür, stehen sie im Weg und könnten unter Umständen zum Sicherheitsrisiko werden. Sie werden beispielsweise zum Abbauen der Schränke noch viel Platz benötigen, sorgen Sie dafür, dass er Ihnen auch zur Verfügung steht!

Tipp 3: Sperrige Möbel demontieren

Sind die Bücher in den Kisten verschwunden, bleibt ein leeres Regal zurück. Oftmals sind deren Konstruktionen komplex: Unzählige Einlegeböden und Seitenwände, komplizierte Verschraubungen, mehrfache Sicherungen an den Wänden. Die Demontage kann unheimlich viel Zeit fressen. Schieben Sie die Arbeit lieber nicht auf die lange Bank und passen Sie auf, dass Sie die Einzelteile gut beschriften und alle Schrauben und weiteren Kleinteile in einer Tüte oder einer Box zusammenbehalten. Die wenigsten Menschen verwahren die Konstruktionsanleitungen und es lassen sich auch nicht alle davon im Internet finden.

Auch für große Kellerregale oder Kleiderschranksysteme gilt: Sie müssen vor dem Transport auseinandergebaut werden, und das kann mitunter kompliziert werden. Bei Kleiderschränken sollten Sie die Türen von links nach rechts durchnummerieren und mit einem Pfeil auf Krepppapier oder ähnlichem anzeigen, wo oben ist. Kleben oder binden Sie zusammengehörende Teile zusammen. Anderenfalls steht der schöne Schrank nach dem neuerlichen Aufbau mit Sicherheit nicht mehr so perfekt wie in der alten Wohnung. Auch beim Abbau Ihrer Möbel sollten Sie darauf achten, dass Sie die Einzelteile an einem sinnvollen Platz sammeln, damit Sie davon in den kommenden Wochen und vor allem am Umzugstag nicht behindert werden.

Haben Sie ein Umzugsunternehmen beauftragt, können Sie die Möbelmontage auch als Dienstleistung in Anspruch nehmen. Die Mitarbeiter sind erfahren und bauen Ihre Möbel schnell und sicher ab und wieder auf. Auch verfügen Profi-Unternehmen über passende Materialien, die Ihre Möbel und Möbelteile beim Transport gut schützen: Decken und Vliesstoff etwa.

Tipp 4: Was Du heute kannst besorgen

Hilfsmittel, Werkzeuge, Verpackungsmaterial … auch davon werden Sie eine Menge benötigen. Umzugsunternehmen sind auf alle Eventualitäten vorbereitet – ziehen Sie in Eigenregie um, sollten Sie das ebenfalls sein. Vieles davon können Sie schon jetzt besorgen, denn was gäbe es Schlimmeres, als am Abend vor dem Umzug festzustellen, dass der passende Inbusschlüssel für die Demontage der Küche fehlt oder dass die Rohrzange verschwunden ist und Sie die Waschmaschine nicht abklemmen können? Aber auch für die Verpackung und den sicheren Transport Ihrer Umzugsgüter gibt es viele Helferlein, die Ihnen gute Dienste erweisen werden. Denken Sie beispielsweise an:

 

Packmaterial:

  • Packpapier
  • Luftpolsterfolie
  • Stretchfolie
  • Wellpappe
  • Decken
  • Schaumfolie
  • Klebeband
  • Dokumenttaschen und andere Schutzhüllen
  • Bilderecken

Hilfsmittel:

  • Möbelroller
  • Möbelkarre
  • Treppenkarre
  • Spanngurte
  • Handschuhe
  • Möbelkeile
  • Vlies zum Auslegen / Abdecken
  • Cuttermesser
  • Etiketten + Stifte
  • Putzmaterialien

Tipp 5: Was Du heute kannst erledigen

Ihnen bleibt nicht mehr viel Zeit bis zur Übergabe der alten Wohnung. Überprüfen Sie, ob die Wohnung im aktuellen Zustand dafür bereit wäre oder ob Sie noch renovieren, reparieren oder ausbessern müssen.

Thema Schönheitsreparaturen:

Per Definition ist die Schönheitsreparatur ein Ausdruck im deutschen Mietrecht für bestimmte dekorative Arbeiten, die an einem vermieteten Objekt zur Verbesserung des Aussehens des Raumes und zur Behebung von oberflächlichen Schäden vorgenommen werden. Es handelt sich dabei nicht um eine Reparatur im eigentlichen Sinne. Sie umfassen meist nur:

  • Tapezieren, Anstreichen oder Kalken von Wänden und Decken
  • Streichen von Fußböden und Heizkörpern einschließlich Heizrohre
  • Streichen der Innentüren sowie Fenster und Außentüren von innen
  • Entfernen von Dübeln und Verschließen von Löchern
  • Andere vorbereitende Maßnahmen wie Abreißen von Tapeten

Ob diese Arbeiten erforderlich sind und wer sie gegebenenfalls durchführen muss (Mieter oder Vermieter) ist häufig Gegenstand von Rechtsstreits – insbesondere, wenn es auch um Arbeiten geht wie Abschleifen und Versiegeln von Parkett oder Außenanstrichen, was dann eher unter den Begriff der Instandhaltung fällt.

 

Erst im Juli 2020 hat der Bundesgerichtshof eine neue Entscheidung zum Thema Schönheitsreparaturen verkündet und dabei die Rechte beziehungsweise Ansprüche und Pflichten von Mietern und Vermietern etwas genauer geregelt.

Laut § 535 BGB hat der Vermieter die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten und folglich bei Abnutzung auf eigene Kosten zu beheben. Jedoch ist anerkannt, dass er diese Pflicht auf den Mieter übertragen kann – Vorausgesetzt, es gibt eine wirksame Klausel im Mietvertrag. Unwirksam sind feste Fristen für Schönheitsreparaturen ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Zustands der vermieteten Räume. Auch ist bei unrenoviert vermieteten Wohnungen eine Klausel unwirksam ist, die den Mieter zu Schönheitsreparaturen ohne finanziellen Ausgleich verpflichtet.

Neuerung

Schönheitsreparaturen, die nur auf die Wiederherstellung des bei Mietbeginn vorhandenen Zustands abzielen, sind nicht immer sinnvoll (Beispiel: Es wurde eine unrenovierte Wohnung vermietet). Wenn der Vermieter eine unrenovierte Wohnung vermietet und der Mieter später auf ordnungsgemäße Schönheitsreparaturen besteht, die die Wohnung in einen besseren Zustand versetzen als bei Überlassung, kann der Vermieter Anspruch auf angemessenen Ausgleich erheben. Kurz: Der Mieter kann eine Renovierung verlangen, muss sich aber an den Kosten beteiligen. Da die meisten Vermieter jedoch Fachfirmen beauftragen, wird das alles andere als billig. Mieter werden sich also überlegen, ob sie von ihrem Recht Gebrauch machen.

Ob und wann der Mieter selbst Renovierungsarbeiten vornehmen muss, ist im Mietvertrag geregelt. Da nicht alle Klauseln wirksam sind, sollte im Streitfall ein spezialisierter Anwalt einen Blick darauf werfen.
Thema Renovierungsarbeiten in der alten Wohnung:

Entgegen der landläufigen Annahme gibt es tatsächlich keine gesetzliche Renovierungspflicht für Mieter. In welchen Fällen Mieter bei Auszug renovieren müssen, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Der Bundesgerichtshof hat in den letzten Jahren viele Grundsatzurteile gefällt, die zur Folge haben, dass Mieter bei Auszug nicht oder weniger umfangreich renovieren müssen, obwohl es anders im Mietvertrag festgehalten ist. Zunächst muss nur dann renoviert werden, wenn die Renovierungsklausel im Mietvertrag wirksam ist. Zudem ist entscheidend, in welchem Zustand der Mieter die Wohnung bezogen hat.

Wie die Wohnung bei Auszug hinterlassen werden muss, hängt von diversen Dingen, vor allem jedoch vom Zustand zum Zeitpunkt der Vermietung ab. Wer Wände in auffälligen Farben gestrichen oder bunte Tapeten angebracht hat, kommt meist um Tapetenentfernen und Wände weißen nicht herum. Auch eigens veranlasste Einbauten wie Zwischenwände, begehbare Kleiderschränke, Hochbetten und ähnliches müssen bei Auszug (sofern keine andere Absprache getroffen wurden) entfernt werden. In den meisten Mietverträgen ist außerdem festgelegt, dass die Mietwohnung besenrein zurückgegeben werden muss. Das heißt, dass grobe Verschmutzungen und Abfall entfernt werden müssen.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie selbst renovieren müssen, legen Sie Ihren Mietvertrag einem Anwalt vor. Denn: Wer eine gültige Renovierungsklausel im Mietvertrag hat und ohne Renovierung auszieht, wird vom Vermieter zur Kasse gebeten. Meist werden dann – und abhängig vom Umfang der nötigen durchzuführenden Arbeit – Teile oder die komplette Kaution einbehalten.

 

Thema Renovierung der neuen Wohnung

Sofern Sie mit dem neuen Vermieter die Abmachung getroffen haben, dass Sie bereits vor Einzug die Schlüssel erhalten und selbst schon die gewünschten Tapeten anbringen können oder Wände in einer Farbe nach Wahl streichen können, dürfen Sie sich glücklich schätzen. Denn es ist selbstredend komfortabler Zimmer zu renovieren, die noch leer sind. Nutzen Sie diese Möglichkeit, denn steht die Wohnung erst einmal voll und sind viele andere Dinge nach dem Umzug zu erledigen, wird diese Arbeit gern verschoben oder fällt gänzlich unter den Tisch – und man lebt für lange Zeit in einem Umfeld, dass einem eigentlich gar nicht wirklich zusagt.

Nicht selten werden auch unrenovierte Wohnungen vermietet und es können Abmachungen mit dem neuen Vermieter hinsichtlich der noch nötigen Arbeiten getroffen werden, beispielsweise wird die erste Miete gemindert oder der Vermieter stimmt einer Kostenübernahme oder -teilung für Farben und Hilfsmittel zu.

 

Thema Fußböden

Nicht alle Schäden an Bodenbelägen sind das Problem eines Mieters. Abrieb von Schuhen oder Abdrücke durch schwere Möbel, etwa auf Parkett, Linoleum oder anderer Auslegware, sind dem normalen Verschleiß zuzuordnen und müssen nicht behoben werden. Brandlöcher im Teppich oder auf dem Parkettboden hingegen sind unsachgemäßer Umgang und damit in der Verantwortung des Mieters. Ein Teppich gilt nach etwa zehn Jahren als abgewohnt und sollte dann auch ausgetauscht werden.

Tipp 7: Keller- und Dachboden aufräumen oder entrümpeln

Vor allem im Keller und auf dem Dachboden sammeln sich über die Jahre oftmals die Dinge, die man selten bis nie benötigt. Nutzen Sie den Umzug, um einmal kräftig auszusortieren und packen Sie rechtzeitig auch hier all das, was Sie behalten möchten, in Kartons. Spaß macht das sicher nicht, im Gegenteil kann die Kellerentrümpelung zur echten Belastung werden, doch möchte wohl jeder den in der Vergangenheit schon einmal in den Keller verbannten Krempel nicht mit in die neue Wohnung schleppen. Das gilt insbesondere für Dinge, die schlicht als Müll oder Sperrmüll zu bezeichnen sind. Sollten Sie viele schwere oder sperrige Gegenstände horten, ziehen Sie eine professionelle Entrümpelung in Erwägung!

Tipp 8: Möbel einlagern

Von dieser Möglichkeit machen nicht nur viele Senioren Gebrauch, die von einer größeren Wohnung in ein altersgerechtes möbliertes Zimmer umziehen: Sie lagern hochwertige Möbel ein oder zumindest zwischen, um sie später zu verkaufen oder vielleicht an Verwandte zu verschenken. Aber auch andere Menschen nutzen diese Möglichkeit, Stichwort „Selfstorage“. Sie mieten Lagerraum, beispielsweise in einem Container, um dort Möbel oder Hausrat einzulagern, für die oder den aktuell kein Platz oder keine Verwendung da ist. Vor allem dann, wenn die Einlagerung für längere Zeit nötig ist, rentiert sich ein Selfstorage-Service gegenüber dem Service vieler Umzugsunternehmen, die etwas Ähnliches anbieten:

Wird Lagerraum für eine eher kürzere Zeit benötigt, kümmern sich die Unternehmen um die Zwischenlagerung. Meist erfolgt dies in einem Abwasch mit dem Umzug – und zwar dann, wenn noch nicht alle neuen Räume bezugsfertig sind oder die Kunden zunächst in eine Übergangswohnung ziehen. Denkbar ist aber auch hier, dass die weitere Bestimmung der Möbel noch unklar ist, zum Beispiel wenn hochwertig Möbel zu einem späteren Zeitpunkt verkauft werden sollen. Wie dem auch sei: Umzugsberater können Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen bei Fragen wie:

  • Möbel einlagern: Wie funktioniert das?
  • Wo kann ich meine Möbel einlagern lassen?
  • Was kostet es, Möbel einlagern zu lassen?
  • Wie ist mein Hab und Gut versichert?
  • Wer kümmert sich um den Transport?
  • Wann muss ich meine Möbel wieder abholen lassen?

Tipp 9: Möbel und Einrichtung überlassen

Wer viel Geld in eine Mietwohnung gesteckt hat, zum Beispiel Parkett oder hochwertiges Laminat verlegt und eine Einbauküche angeschafft hat, der hofft vermutlich darauf, dass sich der Vermieter gern dazu bereiterklärt, die Sachen gegen eine gewisse Ablösesumme zu übernehmen. Dies ist weder seine Pflicht, noch muss er Ihre Anschaffungen in seinen frei werdenden Mietobjekten tolerieren. Das heißt, er kann darauf bestehen, dass Sie alles entfernen und den Originalzustand der Wohnung wiederherstellen. Da das aber in vielen Fällen unklug wäre, da ein schöner Boden oder die Einbauküche den Wert des Mietobjektes erhöhen, sprechen Sie Ihren Vermieter einfach auf dieses Thema an. Womöglich findet sich eine Lösung, mit der beide Seiten sehr gut leben können. Besser ist, wenn man im Vorfeld der Veränderungen eine Modernisierungsvereinbarung mit dem Vermieter trifft, in der sowohl der finanzielle Aspekt (Beispiel: Kostenteilung) und die Frage nach dem Verbleib nach Auszug geregelt sind.

Andere Option: Es wird ein Nachmieter gefunden, der Möbel und so weiter gegen einen Betrag X übernimmt. Damit spart man selbst Zeit und Geld für Transport oder gar Entsorgung.

Tipp 10: Adressänderungsmitteilungen

Behörden, Firmen, Versicherungen, Banken, Verlage, Versandhäuser, Vereine und weitere Institutionen, mit denen Sie in einer Verbindung stehen, sollten allesamt rechtzeitig von Ihrer Adressänderung erfahren. Vor allem bei Banken und Versicherungen ist es elementar, dass alle wichtigen Schreiben zeitnah bei Ihnen ankommen. Auch der ehemalige Vermieter muss über Ihre neue Adresse informiert werden.

Die Deutsche Post bietet mit der sogenannten Umzugsmitteilung einen kostenlosen Service an. Nimmt man diesen Anspruch, prüft die Post in ihrer Datenbank, bei welchen teilnehmenden Vertragspartnern Sie mit Ihrer alten Adresse gemeldet sind und tauscht diese anschließend durch die neue aus. Partner sind viele Sozialversicherungsträger, Banken, Versicherungen, Krankenkassen oder Versanddienstleister. Dieser Service steht allen Unternehmen zur Verfügung. Da jedoch keine Garantie übernommen wird, sollten die wichtigsten Vertragspartner und Behörden trotzdem immer zusätzlich direkt informiert werden. Denken Sie an:

  • Krankenversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Kfz-Versicherung
  • Hausratversicherung
  • Lebensversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Banken und Sparkassen

Achtung: Die kostenlose Umzugsmitteilung ersetzt nicht den Nachsendeantrag bei der Post. Dennoch bietet sie viele Vorteile, beispielsweise:

  • Kostenlose Mitteilung der neuen Adresse
  • Schnelle Erfassung der neuen Anschrift bei allen registrierten Vertragspartnern
  • Minimierung von Rückläufern und unzustellbaren Sendungen
  • Viel Zeitersparnis während der Umzugsphase

Tipp 11: Babysitter / Tiersitter

Nicht nur für Sie selbst, auch für Ihre Kinder bedeutet ein Umzug Stress. Deshalb und vor allem auch aus Sicherheitsgründen sollten sich kleinere Kinder während des Umzugs nicht in der Wohnung befinden. Kümmern Sie sich bitte rechtzeitig um eine zuverlässige Betreuung am Umzugstag.

Gleiches gilt für Haustiere. Die vielen fremden Menschen, der Krach, die neuen Gerüche und anderen Veränderungen machen Tieren Angst. Fragen Sie Nachbarn, Freunde oder Familienmitglieder, ob das Kaninchen oder Meerschweinchen eine Zeit lang bei Ihnen verbleiben kann. Auch Hunde sollten sich am Umzugstag nicht mehr in der Wohnung der befinden. Eine Ausnahme bilden Katzen, die sich prinzipiell nur sehr ungern umquartieren lassen. Dazu mehr in der Checkliste zum eigentlichen Umzugstag.

Ein Monat vor Umzug: Der Fragen-Check

Die Zeit rast, Ihnen bleiben nur noch wenige Wochen bis zum großen Tag! Wenn Sie sich bis hierhin in weiten Teilen an die ultimative Umzugscheckliste gehalten haben, sind Sie auf der sicheren Seite. Nehmen Sie sich bitte dennoch wieder etwas Zeit und lassen Sie Ihre bisherigen Vorbereitungen in Ruhe Revue passieren. Dabei stellen Sie sich wieder einige Fragen von großer Wichtigkeit:

  • Habe ich genügend Geld für den Umzug gespart?
  • Sind die bestellten Umzugskartons und weitere nötige Umzugsmaterialien angekommen?
  • Habe ich einen Termin für Sperrmüllabholung oder ist mein Sperrmüll bereits abgeholt worden?
  • Ist das Entrümpelungsunternehmen bestellt?
  • Habe ich genügend feste Zusagen von privaten Helfern?
  • Sind die neuen Möbel ausgesucht und bestellt, passt der Liefertermin?
  • Wurde mein Umzugsurlaub genehmigt?
  • Habe ich erste Kartons gepackt, beschriftet und sinnvoll gestapelt?
  • Weiß ich, welche Schönheitsreparaturen und Renovierungsarbeiten in der alten Wohnung anstehen?
  • Muss oder kann ich in der neuen Wohnung Renovierungen durchführen?
  • Kann ich alle Arbeiten selbst stemmen oder benötige ich Handwerker?
  • Verfüge ich über alle nötigen Hilfsmittel und Werkzeuge?
  • Sind erste sperrige Möbel demontiert?
  • Sind Keller und Dachboden aufgeräumt beziehungsweise entrümpelt?
  • Benötige ich Lagerraum für Möbel und weiß ich, wo und wie ich diesen finde?
  • Verfüge ich über Einrichtungsgegenstände, die ich Vermieter oder Nachmieter überlassen möchte?
  • Habe ich die kostenlose Umzugsmitteilung der Post in Anspruch genommen?
  • Benötige ich einen Babysitter oder Tiersitter und habe ich dafür jemanden gefunden?
  • Habe ich eine Transportbox für mein Tier?
  • Falls ich ein Umzugsunternehmen beauftragt habe: Ist der Termin bestätigt worden?
Wenn Ihnen diese Fragen nicht neu sind oder sich viele davon gar nicht mehr stellen, weil sie längst abgehakt sind, müssen Sie sich keine Sorgen machen: Ihre Umzugsvorbereitungen laufen nach Plan und Sie werden mit großer Sicherheit nicht in Zeitnot geraten oder gar wichtige Dinge vergessen.

Wenn Sie in den vorangegangenen Wochen mit Weitsicht geplant haben und fleißig waren, stehen in Ihren Zimmern eine ganze Reihe von gut beschrifteten Kartons an den Wänden, die Bücherregale sind geleert und gegebenenfalls demontiert, aus Ihrem Keller sind alle sperrigen alten Teile verschwunden und vieles dort wurde bereits sortiert und sicher verstaut. Weitere Kisten können Sie immer zwischendurch packen, außerdem wird es nun auch Zeit für eine Reihe anderer wichtiger Dinge.

Zwei Wochen vor dem Umzug

  • Letzte wichtige Utensilien besorgen
  • Halteverbotszone beantragen
  • Nachsendeauftrag bei der Post beantragen
  • Einzugsermächtigungen ändern
  • Neue Möbel kaufen und Lieferung sinnvoll terminieren
  • Übergabe mit dem Vermieter terminieren

Tipp 1: Halteverbot einrichten oder einrichten lassen

Die Einrichtung von Halteverbotszonen ist bei vielen Umzügen unabdingbar, weil sonst verbotenerweise in zweiter Reihe geparkt werden müsste oder ähnliches. Sie hat aber auch so einen entscheidenden Vorteil: Der Transporter kann in unmittelbarer Nähe zur Haustür geparkt werden und Sie, Ihre Umzugshelfer beziehungsweise das beauftragte Umzugsunternehmen haben kurze Laufwege, was in Zeit- und Geldersparnis resultiert.

Halteverbotszone? So geht‘s

Eine kurzfristige Halteverbotszone bei Umzügen muss stets beantragt werden. Meistens ist dafür das Straßenverkehrsamt zuständig, manchmal aber auch das Landratsamt oder das Bezirksamt. Die Bewilligung gilt dann für eine bestimmte Zeit, meist für etwa eine Woche. Voraussetzung ist das Vorhandensein eines regulären Parkstreifens. Es werden Gebühren fällig, deren Höhe von Gemeinde zu Gemeinde variiert. Anschließend benötigen Sie die Halteverbotsschilder, die Sie kaufen können, oder die von verschiedenen Unternehmen vermietet und direkt für Sie aufgestellt werden. Oftmals nehmen Dienstleister Ihnen auch die Beantragung an sich ab. Das tun sie natürlich nicht kostenlos.

Folgendes ist wichtig
  • Halteverbote sind zumeist unter Angabe von Name, Geburtsdatum, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse des Antragstellers zu beantragen und müssen Ort, Zweck, Dauer und Längenangabe in Metern enthalten
  • Je nach Regelung der Gemeinde müssen die Schilder etwa vier Tage vor dem eigentlichen Umzugstermin aufgestellt werden
  • Halteverbotszonen im Ausmaß von mehr als 15 Metern Länge bedürfen einer ausführlichen Begründung
  • Typ und Kennzeichen des oder der haltenden Fahrzeuge müssen manchmal kenntlich gemacht werden
  • In ungünstigen Fällen müssen Sie die Kosten für das Abschleppen von Falschparkern tragen
  • Nach Abschluss des Umzugs beziehungsweise Ablauf der Frist ist das Halteverbotsschild zu entfernen

Grundsätzlich gilt, dass ohne Genehmigung keine Halteverbotsschilder aufgestellt werden dürfen. Zudem: Halteverbote sind nur dann rechtskräftig, wenn sie drei volle Tage im Voraus angekündigt wurden. Dadurch erhalten Anwohner ausreichend Zeit, um den Platz zu räumen. Sollte später dennoch jemand in der temporären Halteverbotszone parken, sollten Sie nicht selbst in Aktion treten, sondern bei Polizei oder Ordnungsamt anrufen. Diese lassen das Fahrzeug gegebenenfalls abschleppen. Die Kosten trägt natürlich der Falschparker – es sei denn, das Fahrzeug parkte bereits beim Aufstellen der Verkehrszeichen in der Halteverbotszone, was aus dem Beiblatt der Beantragung hervorgeht. In diesem Fall würden Sie als Antragsteller die Kosten für die Entfernung tragen müssen. Das nennt man auch Pech.

Halteverbot von Profis einrichten lassen

Es gibt Firmen, die sich auf die Einrichtung von Halteverbotszonen spezialisiert haben und Ihnen die Arbeit von Beantragung bis Aufstellung und Entfernung abnehmen. Sie prüfen auch, ob sich andere Anwohner an die Halteverbote halten. Diesen Service bieten auch die meisten Umzugsfirmen an, wobei sie oft günstiger sind oder die Einrichtung einer oder mehrerer Halteverbotszone(n) in ihren Angeboten einschließen. Für diese Firmen ist die Arbeit Routine. Kunden können sich darauf verlassen, dass alles seinen geregelten Gang geht und unter dem Strich Geld sparen, denn je nach Ort müssten sie für die eigene Beantragung und Aufstellung etwa 100 bis 150 Euro einplanen.

Tipp 2: Nachsendeauftrag

Wohin auch immer es Sie ziehen mag: Mit dem Nachsendeservice zieht Ihre Post sicher mit. Einmal beantragt, leitet die Deutsche Post alle Sendungen automatisch an die neue Adresse weiter. Der Antrag kann für 12 Monate (derzeit etwa 27 Euro) oder 24 Monate gestellt werden (36 Euro) und anschließend beliebig verlängert werden. Die Post empfiehlt, den Antrag spätestens fünf Werktage vor Beginn der Laufzeit zu stellen. Machen Sie es einfach zwei Wochen zuvor und Sie sind auf der ganz sicheren Seite.

Tipp 3: Türen, Aufzüge und Treppenhäuser ausmessen

Bevor die Umzugshelfer kommen, stellen Sie sicher, dass alle Türen, Treppenhäuser und gegebenenfalls Fahrstühle wirklich breit genug sind und alle Einrichtungsgegenstände hindurch beziehungsweise hineinpassen. Sollte es zu enge Stellen geben, müssen Sie die zu sperrigen Möbel demontieren oder – sollte dies nicht möglich sein, wie beispielsweise bei einem Klavier – einen Außenlift mieten.

Wurde ein Umzugsunternehmen engagiert, müssen Sie sich darum nicht selbst kümmern, denn die Profis haben einen Blick dafür, werden Sie entsprechend beraten und am Umzugstag direkt mit allen nötigen Hilfsmitteln vor Ihrer Tür stehen.

Tipp 4: Die künftige Nachbarschaft erkunden

Solange Sie noch etwas Luft vor dem Umzug haben, sollten Sie sich – sofern nicht bereits im Rahmen der Wohnungssuche und Besichtigung geschehen – darüber informieren, wie es in Ihrer unmittelbaren Nachbarschaft aussieht. Wo sind Supermärkte? Wo der nächste gute Zahnarzt, wo ein Spielplatz für die Kinder? Wo fährt die S-Bahn in die Stadt und wie lange laufe ich zur Haltestelle? Wie weit ist es bis zur nächsten Apotheke? All diese Fragen können Sie sich ganz einfach schon mal selbst beantworten.

Tipp 5: Wohnungsübergabe sinnvoll terminieren

Bestenfalls sind Umzug und Wohnungsübergabe ein Abwasch. Das gilt vor allem dann, wenn sich der neue Wohnort in weiterer Ferne befindet. Dann extra für die Übergabe noch einmal zurückfahren zu müssen ist nicht nur lästig, sondern auch teuer. Sofern Sie gut vorgearbeitet haben (Löcher zugespachtelt, Wände geweißt, leergeräumte Zimmer gefegt etc.) und sollten entsprechend keine Renovierungsarbeiten mehr erledigt werden müssen, legen Sie den Übergabetermin direkt auf den Tag des Umzugs. Geben Sie dem Vermieter ausreichend Zeit, sich darauf vorzubereiten und kontaktieren Sie ihn dafür etwa zwei Wochen zuvor.

Tipp 6: Briefpapier / Visitenkarten

Freiberufler beziehungsweise Selbstständige dürfen nicht vergessen, dass Sie spätestens nach dem Umzug neues Briefpapier, neue Visitenkarten, Werbebroschüren und ähnliche Dinge für ihr Geschäft benötigen. Bei zahlreichen Online-Druckereien liegen die Bearbeitungs- bzw. Lieferfristen bei weniger als zwei Wochen für derlei Aufträge. Beim Design und der Erstellung perfekter Druckdaten helfen beispielsweise Text- und Werbeagenturen.

Tipp 7: Daueraufträge

Denken Sie daran, dass Sie womöglich eine Reihe von Daueraufträgen nicht mehr benötigen. Dazu gehören neben der Monatsmiete auch Abos für Fitnessstudio oder Getränkelieferservice, aber auch Mitgliedschaften in Vereinen. Stoppen Sie die Einzugsermächtigungen und richten Sie bei dieser Gelegenheit gleich die neuen ein.

Tipp 8: Worauf Sie beim Kauf neuer Möbel achten sollten

Sie sind noch nicht dazu gekommen, die Möbel für die neue Wohnung auszusuchen und zu kaufen? Dann wird es jetzt höchste Zeit – es sei denn, Sie möchten tagelang in einer halbleeren Wohnung leben. Nicht immer sind alle ausgestellten Möbel sofort lieferbar und vor allem: Die meisten Möbelhäuser arbeiten für die Lieferung mit Speditionen, die nicht selten ziemlich volle Auftragsbücher haben. Wenn Sie das schöne neue Bett und die bequeme Couch also am Umzugstag in die neue Wohnung geliefert bekommen möchten, planen Sie besser mit zwei Wochen Vorlauf.

Zwei Wochen vor Umzug: Der Fragen-Check

Nur noch zwei Wochen, aber davon müssen Sie sich nicht stressen lassen! Ihre ultimative Umzugscheckliste gibt Ihnen zu jederzeit die Gewissheit, dass Sie alles im Griff haben und nichts vergessen. Haken Sie weiterhin alle erledigten Aufgaben ab und stellen Sie sich zur Sicherheit nun noch einmal die folgenden Fragen:

  • Sind die Schönheitsreparaturen und Renovierungsarbeiten in der alten erledigt?
  • Ist die neue Wohnung komplett bezugsfertig?
  • Habe ich feste Zusagen von Vermieter oder Nachmieter für die Übernahme von Möbeln bzw. Einrichtungsgegenständen?
  • Habe ich den Nachsendeantrag bei der Post gestellt?
  • Benötige ich eine Halteverbotszone?
  • Werden alle Möbel durch Türen und Hausflure passen?
  • Weiß ich bereits, wo ich am neuen Wohnort die für mich wichtigsten Ärzte finde?
  • Habe ich eine Kita oder eine Schule für meine Kinder gefunden und feste Zusagen?
  • Hat der neue Internet- oder Telefonanbieter bereits einen Anschlusstermin bestätigt und mitgeteilt?
  • Ist der Großteil der Kartons schon verpackt?
  • Habe ich ausreichend Kartons oder sollte ich noch weitere organisieren?
  • Hat der Vermieter am Tag nach meinem Umzug Zeit für die Wohnungsübergabe?
  • Passt der Termin für die Möbelanlieferung?
  • Benötige ich neues Briefpapier, neue Visitenkarten oder ähnliches?
  • Sind die alten Daueraufträge gekündigt und die neuen eingerichtet?

Land in Sicht! Nur noch eine Woche und Sie bleiben einfach weiterhin ganz entspannt. Denn Sie haben mit der ultimativen Umzugscheckliste schon mehr als 80 Prozent der Vorbereitungen abgearbeitet. Weiter geht’s!

Eine Woche vor dem Umzug

  • Letzte Möbel demontieren und sichern
  • Halteverbot kontrollieren
  • Falls keine Halteverbotszone: Parkplätze sichern
  • Möbelstellplan für die neue Wohnung erstellen
  • Schlüssel auf Vollständigkeit prüfen
  • Tiefkühlschrank leeren
  • Reminder an die Helfer versenden
  • Nachbarn informieren

Tipp 1: Alles weg, was nicht mehr gebraucht wird

Endspurt! Verpacken Sie nun auch die letzten Bücher, das meiste Geschirr und alle Kleidung, die Sie nicht mehr benötigen. Denken Sie weiterhin an eine sinnvolle, eindeutige Beschriftung: Das Zimmer sollte gut lesbar sein und der Inhalt in Stichworten vermerkt werden. Das spart Zeit, Kraft und Nerven – vor allem beim späteren Auspacken der Kisten.

Tipp 2: Nicht alles muss demontiert werden

Sie haben Türen, Hausflur und Co. ausgemessen und wissen nun, was mit Sicherheit hindurchpassen wird – und was nicht. Viele Menschen machen den Fehler, dass Sie sich unnötig Arbeit machen und Schränke demontieren, die sich locker am Stück hätten transportieren lassen. Überlegen Sie gut, was Sie wirklich in Einzelteile zerlegen müssen. Häufig ist die Qualität der Möbel nicht die allerbeste und jeder Ab- bzw. Aufbau geht mit dem Risiko einher, dass irreparable Schäden entstehen. Was Sie gut zu weit oder zu dritt die Treppe hinunterbekommen, lassen Sie so, wie es ist. Kleben Sie jedoch Schubladen, Türen und so weiter mit Kreppband zu und sichern Sie nach Möglichkeit die Ecken und Kanten.

Tipp 3: Parkplätze

Es ist verboten, eigenmächtig Halteverbote einzurichten. Dazu bedarf es einer behördlichen Genehmigung und Verkehrszeichen der StVO. Was sich häufig beobachten lässt, ist jedoch, dass Menschen einfach mit Absperrband oder Eimern Parkplätze freihalten. Das sind Ordnungswidrigkeiten, die in Bußgeldzahlungen enden können. Besser ist es, Parkplätze mittels Fahrzeugen zu sichern: Versuchen Sie, in den Tagen vor dem Umzug möglichst dicht an Ihrem Haus zu parken und geben Sie den Platz nicht wieder her. Erst am Umzugstag tauschen Sie den Platz mit dem Transporter. Sie können auch Ihre Nachbarn ansprechen und darum bitten, Ihre Wagen wegzufahren. Sollten Sie einen größeren Lkw gemietet haben oder mit einem Umzugsunternehmen arbeiten, ist die korrekte Halteverbotszone jedoch nicht zu ersetzen.

Tipp 4: Lebensmittel verbrauchen

Versuchen Sie, so wenig Lebensmittel wie möglich wegzuwerfen. Das gilt natürlich immer, insbesondere jedoch in Verbindung mit einem Umzug. Denken Sie daran, dass Sie spätestens einen Tag vor dem Umzug den Kühl- und / oder Gefrierschrank abtauen müssen. Im Idealfall haben Sie zu diesem Zeitpunkt alle noch eingefrorenen oder leicht verderblichen Lebensmittel verbraucht. Das gilt im weiteren Sinne auch für Konserven, Getränke und Co. – denn das, was sich mitunter in der Speisekammer oder im Vorratsschrank angesammelt hat, bringt erhebliche Gewichte auf die Waage und sollte nicht zum Umzugsgut dazugehören.

Tipp 5: Wertstoffe und leere Flaschen wegbringen

Wertstoffe wie Papier und Gläser bringen Sie nun am besten schon zum Container, leere Pfandflaschen und Kisten zum Getränke- oder Supermarkt.

Tipp 6: Schlüssel

Nicht vergessen: Zur Wohnungsübergabe gehört auch, dass Sie alle Schlüssel, die Sie beim Einzug erhalten haben, wieder zurückgeben. Vergewissern Sie sich, dass Sie alle beisammen haben und nicht etwa die Ersatzschlüssel noch bei Eltern oder Schwiegereltern lagern. Denken Sie an:

  • Haustürschlüssel
  • Wohnungsschlüssel
  • Kellerschlüssel
  • Dachbodenschlüssel
  • Briefkastenschlüssel
  • Mülltonnenschlüssel
  • Gartentorschlüssel
  • Garagenschlüssel

Tipp 7: Möbelstellplan / Raumplan

Damit Ihre Helfer später nicht ständig fragen müssen, welches Zimmer welches ist, wohin dieser oder jener Karton gehört oder wo ein bestimmtes Möbelstück stehen soll, fertigen Sie Zimmerpläne und Möbelstellpläne an. Für die Kennzeichnung der Zimmertüren in der neuen Wohnung drucken Sie je ein A4-Blatt aus und erstellen Sie zudem einen groben Möbelstellplan, den Sie mehrfach ausdrucken. Sie werden sicher bereits eine Vorstellung davon haben, wo die Couch stehen soll, und wo der Kleiderschrank. Es ist zumeist sinnvoll, wenn die Umzugshelfer sofort alles am vorgesehenen Ort abstellen – es sei denn, dort würde es während des Umzugsvorgangs im Weg stehen.

Tipp 8: Auf Unfälle vorbereitet sein

Gehen Sie kurz in sich und fragen Sie sich, was alles passieren könnte. Denken Sie insbesondere auch an Unfälle während des Umzugs. Es kann ganz schnell gehen, und jemand hat sich den Finger gequetscht oder eine Schnittwunde zugezogen. Ein Erst-Hilfe-Kasten sollte immer in Reichweite bleiben. In einem handelsüblichen Verbandkasten befinden sich unter anderem:

  • Wundschnellverbände
  • Pflaster
  • Verbandspäckchen
  • Verbandstücher
  • Kompressen
  • Fixierbinden
  • Schere
  • Einmalhandschuhe
  • Feuchttücher

Tipp 9: Reminder versenden

Senden Sie den Umzugstermin nochmals allen Helfern und Handwerkern und lassen Sie sich kurz die Hilfe bestätigen. Nicht, dass Ihre Freunde den Termin schon wieder vergessen haben! Da ein Auszug immer auch Schmutz und Lärm im Treppenhaus verursacht, sollten Sie Ihre Nachbarn informieren – entweder persönlich oder via Aushang im Treppenhaus.

Eine Woche vor Umzug: Der Fragen-Check

  • Stehen die Halteverbotsschilder?
  • Kann ich auf andere Weise für freie Parkplätze vor der Tür sorgen?
  • Sind Raum- und Möbelstellplan erstellt und ausgedruckt?
  • Habe ich alle Schlüssel für die Übergabe?
  • Muss ich noch Lebensmittel verbrauchen?
  • Habe ich Pflaster und Verbandmaterial griffbereit?

Ihre ultimative Umzugscheckliste enthält nur noch wenige offene Punkte, morgen ist es endlich so weit! Jetzt geht es an die allerletzten Vorbereitungen: Am Ende des Tages stehen neben Bett, Handgepäck und Kaffeemaschine nur noch wenige lose Gegenstände in der Wohnung. Auf geht es!

Ein Tag vor dem Umzug:

  • Elektrogeräte vom Netz nehmen und sicher verpacken
  • Lampen und Gardinen abhängen
  • Kühlschrank / Eisschrank abtauen
  • Waschmaschine abklemmen
  • Pflanzen für den Umzug bereitmachen
  • Allerletzte Kartons packen
  • Haustiere umquartieren
  • Wasser und Snacks für die Umzugshelfer einkaufen
  • Tasche für den Notfall packen
  • Bargeld abheben
  • Smartphone aufladen
  • Wertgegenstände entfernen
  • Letzte Vorbereitungen treffen

Tipp 1: Verpflegung

Genug zu trinken ist elementar und gut gestärkte Helfer sind motivierter. Sorgen Sie also dafür, dass ausreichend Wasser und Snacks zur Verfügung stehen. Da Sie mit Sicherheit nicht mehr zum Kochen kommen werden, gehen Sie einen Tag vor dem Umzug besser einkaufen. Zur beliebtesten Verpflegung bei Umzügen gehören Brötchen in allen Varianten, Würstchen und Kartoffelsalat sowie später am Tag auch Kekse und andere Gebäcke. Denkbar ist auch, einen Lieferservice zu bemühen und beispielsweise Pizza zu bestellen.

Tipp 2: Bargeld

Am Umzugstag befindet sich kein einziger Schein im Portemonnaie? Das wäre mitunter ungünstig, denn es kann immer sein, dass Sie schnell etwas bezahlen wollen oder müssen – und zwar in bar. Vielleicht möchten Sie Pizza bestellen oder noch schnell zwei Flaschen Wasser am Kiosk holen? Dort ist Kartenzahlung nur selten möglich. Außerdem freuen sich auch Umzugsprofis über ein paar Euro Trinkgeld.

Tipp 3: Handy aufladen

Um Umzugstag sollten Sie permanent erreichbar sein: Mindestens für Umzugshelfer, Vermieter und Familie. Dafür benötigen Sie ein geladenes Smartphone. Also: Handy am Vorabend ans Netz und das Ladekabel tags darauf immer in Reichweite behalten, falls der Akku dennoch nicht halten sollte.

Tipp 4: Notfalltasche

Die Dinge, die Sie unbedingt während des Umzugs benötigen, sollten nicht in Kartons verschwinden, sondern in einer Tasche verstaut werden, die Sie stets griffbereit behalten. In diese Notfalltasche gehören beispielsweise Smartphone, Ladekabel, Schlüssel, Ausweise und andere Papiere, Erste-Hilfe-Set und Portemonnaie. Für den Fall, dass der Umzug länger dauert, packen Sie auch Zahnbürste, weitere Kosmetikartikel und Wechselkleidung hinein, damit Sie am Abend nicht erst noch lange danach suchen müssen. Denken Sie auch an eine Schmerztablette. Man kann ja nicht wissen …

Tipp 5: Den Fußboden schonen

Ein Umzug bedeutet maximalen Stresstest für jeden Fußboden. Viele Leute trampeln den ganzen Tag darauf herum, Dreck wird verteilt, Wasser könnte auslaufen, kantige Gegenstände könnten aus der Hand rutschen, Schränke darüber geschleift werden und so weiter. Hochwertige beziehungsweise empfindliche Böden (Parkett, Teppiche etc.) sollten Sie deshalb möglichst gut schützen. Legen Sie vielleicht Pappe oder Vlies aus und entfernen Sie bewegliche Teppiche natürlich, bevor die Helfer kommen.

Tipp 6: Elektrogeräte transportbereit machen

Spielkonsolen und Küchengeräte sind weitgehend unempfindlich und können bequem in Umzugskartons verstaut werden. Hochwertige Elektronik wie Musiksysteme sowie ihre Laptops und anderen Computer sollten Sie im Pkw transportieren. Für Fernseher und Monitore gibt es geeignete Kartons.

Spätestens einen Tag vor dem Umzug müssen auch Kühlschrank und Gefrierschrank /-truhe komplett geleert und abgetaut sein (Achtung: Wasser wird auslaufen, legen Sie Lappen aus!). Wischen Sie den Kühlschrank aus und fixieren Sie die Türen mit Klebeband.

Auch Ihre Waschmaschine sollten Sie bereits abklemmen und für den Transport vorbereiten. Da die Trommeln schwingend gelagert und empfindlich sind, bauen Sie im Idealfall den Transportschutz wieder ein, den das Gerät beim Kauf hatte. Falls Sie diesen verlegt haben, sorgen Sie dafür, dass die Waschmaschine auf jeden Fall aufrecht stehend transportiert wird und im Transporter gut befestigt ist. Lassen Sie das Restwasser ab, damit niemand auf der seifigen Flüssigkeit ausrutscht. Dafür:

  • Netzstecker ziehen
  • Klappe öffnen (meist vorn unten)
  • Verschlusskappe öffnen
  • Austretende Restwasser mit Lappen oder einer Schale auffangen
  • Verschlusskappe wieder schließen
  • Hahn für Wasserzulauf abdrehen

Nun können Sie die Wasserzu- und -ablaufschläuche lösen. Vorsicht: Auch hier wird etwas Wasser austreten, halten Sie Eimer und Lappen griffbereit, stopfen Sie ein Stück Küchenrolle in die Schlauchöffnungen zur Abdichtung. Alle Kabel und Schläuche können Sie an der Rückseite Ihrer Waschmaschine befestigen. Fehlen die Vorrichtungen, benutzen Sie einfach Klebeband.

Wie Sie eine Waschmaschine am besten transportieren

Waschmaschinen wiegen zwischen 60 und 100 Kilogramm. Es versteht sich von selbst, dass die wenigsten Menschen dazu in der Lage sind, allein solche Gewichte zu heben und zu bewegen. Beim Umzug kann eine Sackkarre behilflich sein. Mit Ihr können Sie die Waschmaschine durch die Wohnung, durchs Treppenhaus und in die eigene Richtung gekippt sogar Stufe für Stufe die Treppen hinauf und hinab befördern. Spezielle Treppenstufenkarren mit sechs Rädern vereinfachen die Tätigkeit enorm.

Alternativ können Sie eine zweite Person bitten, die Maschine gemeinsam mit Ihnen zu tragen. Verwenden Sie dazu spezielle Gurte. Geeignete Tragegurte mit zwei Hebewesten und einem zentralen Hebegurt sind für deutlich unter 20 Euro im Baumarkt erhältlich.

Tipp 7: Wertgegenstände

Bedenken Sie, dass die Standard-Umzugsversicherung eines Umzugsunternehmens nicht Ihre Wertgegenstände (zum Beispiel Kunstwerke und Wertpapiere), Bargeld und Schmuck einschließt. Besitzen Sie wertvolle Gegenstände, die sich nicht selbst transportieren möchten oder können, sind Sie gut beraten, eine Transportwarenversicherung für Umzugsgüter abzuschließen. Mit einer Versicherung zum Neuwert werden materielle Verluste voll ausgeglichen.

Gute Hausratversicherungen übernehmen bei Verlust von Wertsachen die Kosten bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme, Bargeldersatz bis 1000 Euro, Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere bis 2500 Euro. Schmuck, Edelsteine, Briefmarken, Münzen, Medaillen, Gold und andere Edelmetalle sollten mit mindestens 20.000 Euro mitversichert sein. Die Versicherung greift jedoch nicht bei Verlusten während des Transportvorgangs.

Am besten schaffen Sie Wertgegenstände bereits vor dem Wohnungswechsel aus der Wohnung. Mieten Sie entweder ein Schließfach bei der Bank an oder deponieren Sie Ihre Kostbarkeiten für die Dauer des Umzugs bei Freunden.

Tipp 8: Pflanzen sicher transportieren

Falls möglich, transportieren Sie Pflanzen mit dem eigenen Pkw. Müssen Sie Ihr geliebtes Grün von einem Unternehmen transportieren lassen, sind einige Dinge zu beachten:

Ziehen Sie im Winter um, ist es wichtig, dass die Pflanzen frostsicher eingepackt werden. Dafür eignet sich Zeitungspapier. Stehen die Zimmerpflanzen zu lange auf der unbeheizten Ladefläche eines Lkws oder gar auf dem Bürgersteig, können sie Schaden nehmen. Andersrum im Sommer: Hier ist die Gefahr, dass Ihr Grün zu lange im aufgeheizten Umzugsauto steht. Gießen Sie sie am Umzugstag noch einmal gut und stellen Sie den Topf in eine dichte Plastiktüte, die Sie oben zusammenbinden.

Viele kleine Pflanzen in Töpfen stellen Sie einfach in Umzugskartons, besonders große und buschige Pflanzen sollten Sie oben etwas zusammenbinden. Ist der Transport überstanden, gönnen Sie Ihren Pflanzen Ruhe und etwas Dünger. Pflanzen mögen generell keine Ortswechsel, achten Sie also besonders darauf, dass Sie in der neuen Wohnung einen geeigneten Platz für sie finden.

Tipp 9: Transporter abholen

Sofern Sie nicht mit einem Umzugsunternehmen arbeiten, holen Sie bereits am Vorabend den Transporter von der Pkw-Vermietung ab. Das entzerrt den nächsten Morgen. Sollte das nicht möglich sein, teilen Sie die Aufgaben am Umzugstag auf: Während eine Person den Transporter holt, beginnen die anderen bereits damit, Möbel und Kisten nach unten zu schleppen.

Ein Tag vor Umzug: Der Fragen-Check

Einmal noch schlafen, dann geht es los. Die Anspannung ist hoch, doch die Vorfreude auf das Neue überwiegt. Viele Wochen intensiver Vorbereitungen anhand der ultimativen Umzugscheckliste liegen hinter Ihnen, und das zahlt sich nun aus. Wenn die Helfer am frühen Morgen bei Ihnen klingeln, geht es Schlag auf Schlag, und alles läuft perfekt durchorganisiert. Bevor Sie Ihren wohlverdienten Erholungsschlaf vor dem großen Tag bekommen, lassen Sie sich die folgenden Dinge noch einmal kurz durch den Kopf gehen:

  • Kann ich die letzten noch nicht verpackten Dinge morgen mit einem Handschlag in Kisten verschwinden lassen?
  • Sind alle Möbel demontiert und beschriftet?
  • Hätte ich notfalls Bargeld parat?
  • Steht mir alles benötigte Werkzeug zur Verfügung?
  • Habe ich eine Notfalltasche gepackt?
  • Ist mein Handy aufgeladen?
  • Steht ausreichend Wasser für die Helfer zur Verfügung?
  • Habe ich alle Wertgegenstände aus der Wohnung entfernt?
  • Habe ich den Transporter abgeholt / steht morgen ein freier Parkplatz zur Verfügung?
  • Bin ich gesund und freue ich mich auf den Umzugstag?

Sie antworten auf alle zehn Fragen mit einem ganz klaren „Ja!“? So soll es sein, Sie sind perfekt vorbereitet!

Raus aus den Federn, es geht endlich los! Am Abend wird Ihre Wohnung oder Ihr Haus komplett leer und Ihr Umzugsgut in den neuen vier Wänden angekommen sein. Mit der ultimativen Umzugscheckliste wird auch der wichtigste Teil des Umzugs fast zum Kinderspiel.

Am Umzugstag

  • Umzug koordinieren
  • Helfer versorgen
  • Kinder und Haustiere versorgen
  • Treppenhaus auf vorhandene Schäden checken, Fotos machen
  • Briefkasten leeren, Schilder abmontieren
  • Zählerstände notieren
  • Letzter Kontrollgang durch die Wohnung
  • Wohnungsübergabe inklusive Schlüsselübergabe und Gegenzeichnung eines Übergabeprotokolls
  • Treppenhaus gegebenenfalls reinigen
  • Mietwagen zurückbringen

Tipp 1: Koordination ist alles

Beginnen Sie den Tag in Ruhe, verzichten Sie auch heute nicht auf Ihren Kaffee und ein kleines Frühstück. Gut gestärkt denkt und arbeitet es sich einfach besser. Damit Ihre Umzugshelfer möglichst selbstständig arbeiten können, geben Sie allen ein kurzes Briefing, bevor dann so richtig zugepackt wird. Überlegen Sie im Vorfeld, wer welche Zimmer ausräumt, was zuerst in den Transporter geladen werden soll (es empfiehlt sich, mit allen Kartons anzufangen und schwere Dinge wie die Waschmaschine zur Ladungssicherung ganz zum Schluss einzuladen), ob die Helfer eine Kette bilden sollen und so weiter.

Dank der eindeutig beschrifteten Kisten und Möbel sowie Ihres bereits fertigen Zimmerplans und Ihres Möbelstellplans, wird es am Zielort nicht zum Durcheinander kommen.

Bleiben Sie locker und freundlich – egal was passiert, und richten Sie genügend Pausen ein, um niemanden zu überfordern. Stellen Sie stets genügend Wasser zur Verfügung und reichen Sie in den Pausen Ihre vorbereiteten oder eingekauften Snacks. So bleibt die Motivation aller hoch.

Tipp 2: Umzug mit Haustieren

Vergessen Sie niemals: Ein Umzug ist auch für Ihre Tiere stressig. Achten Sie auf verschiedene Dinge, um Ihnen die Prozedur so angenehm wie möglich zu machen.

In der alten Wohnung

Wenn die Ausquartierung Ihrer Tiere keine Option gewesen ist, sollten Sie sie im ruhigsten Raum der Wohnung unterbringen. Im Idealfall ist dies ein Raum, der bereits geleert wurde und dessen Tür verschlossen werden kann. Der Hund bekommt seine Lieblingsdecke, die Katze ihr Körbchen und ihr Klo. Wellensittiche erhalten wie nachts die Decke über den Käfig. Nager wie Meerschweinchen und Hamster können einfach samt ihres Käfigs oder Stalls in das Zimmer gestellt werden. Da sie ihre gewohnte Umgebung behalten, ist der Umzug mit Nagern am unproblematischsten. Denken Sie auch daran, ausreichend Futter und Wasser anzubieten. All dies gibt den Tieren etwas mehr Sicherheit, während vor der Tür all die ungewohnten Geräusche zu vernehmen sind. Der Umzug mit einem Aquarium ist eine kleine Wissenschaft für sich. Dazu machen Sie sich bitte an anderer Stelle schlau.

Der Transport

Sollten kleine Haustiere nicht mit ihrem gewohnten Zuhause transportiert werden können, zum Beispiel, weil dieses zu groß wäre, tun es auch herkömmliche Kisten aus stabiler Pappe oder aus Plastik. Machen Sie es Ihrem Tier so gemütlich wie möglich mit Sägespänen, Stroh, Heu und ähnlichen. Achten Sie darauf, dass die Ränder der Box hoch genug sind und dass alles sicher im Wagen steht. Für ausreichend frische Luft und Nahrung muss natürlich auch während des Transports gesorgt werden.

Für den Transport Ihrer Katze verwenden Sie eine Transportbox, wie Sie in jedem Tierfachgeschäft erhältlich ist. Sie werden vermutlich bereits eine solche besitzen und Ihre Katze wird wissen, dass sie nichts Gutes verheißt (Stichwort Tierarztbesuch). Doch es nützt nichts: Die Katze mit dort hinein. Sie kenn die Tricks am besten, mit denen Sie Ihren eigensinnigen Liebling dazu bewegen können. Leckerli helfen leider nicht immer. Bei langen Fahrten müssen Pausen eingelegt werden, in denen die Katze aus der Box heraus und ihr Katzenklo benutzen darf. Dennoch: Die meisten Katzen hassen es, Auto zu fahren und überhaupt eingesperrt zu sein. Machen Sie sich auf schlimmes Gejammer gefasst.

Hunde kennen Autofahren in der Regel und tun dies auch gern. Für sie ist der Umzug also nichts Beängstigendes, sondern eher eine willkommene Abwechslung. Bei einer längeren Autofahrt sollte Ihr Tier jedoch – vergleichbar mit Urlaubsreisen – in einer Transportbox untergebracht werden oder mit einem Hundegurt angeschnallt werden. Legen Sie regelmäßige Pausen ein, damit sich Ihr Vierbeiner erleichtern und die Füße vertreten kann. Ist Ihr Hund empfindlich oder sehr alt, konsultieren Sie kurz Ihren Tierarzt. Womöglich kann er ein leichtes Beruhigungsmittel verabreichen.

In der neuen Wohnung:

Kein Problem mit Nagern und anderen Kleintieren: Zunächst wieder in einem ruhigen Zimmer unterbringen, dann ihr Reich wieder so einrichten, wie sie es benötigen. Die Tiere werden sich schnell an die neue Umgebung gewöhnen.

Hunde sind je nach Rasse und Charakter unterschiedlich sensibel, doch die meisten von ihnen sind eher auf den Halter, ihren Rudelführer fixiert, als auf eine bestimmte Umgebung. Damit sich der Hund dennoch schnell an das Neue gewöhnt und sein Revier erforschen kann, unternehmen Sie ausgedehnte Spaziergänge mit ihm.

Katzen sind sehr sensible Reviertiere, die sich langsam an die neue Umgebung gewöhnen müssen. Die gewohnten Markierungen fehlen, das macht ihnen Angst und kann zu Orientierungslosigkeit führen. Hilfreich sind bekannte Möbelstücke in der neuen Wohnung und natürlich das Katzenkörbchen, die Katzendecke und so weiter. Achtung bei Freigängern! Es empfiehlt sich, die Tiere für einige Wochen in der neuen Wohnung zu behalten, bevor sie erstmals ins Freie dürfen. So haben Sie die neuen vier Wände als ihr Heim akzeptiert und die Gefahr, dass sich die Tiere auf den Weg gen alter Heimat machen, sinkt. Leben Sie mit mehreren Katzen, kommt es bei Wohnungswechseln häufig zu Änderungen in der Rangordnung. Wundern Sie sich nicht, wenn die sonst ganz braven Stubentiger auf einmal fauchen, knurren und sich gegenseitig belauern.

Exotische Tiere wie Vogelspinnen oder Giftschlangen, aber auch vom Aussterben bedrohte Tierarten wie Schildkröten, sind meldepflichtig. Das ist zumeist online auf den Homepages der Städte, Gemeinden oder Kreis möglich.

Dies gilt für Hunde, Katzen und ferner für alle Haustiere: Bevor Sie in eine neue Wohnung umziehen, erkundigen Sie sich beim Vermieter, ob die Haustierhaltung erlaubt ist. Vergessen Sie nicht, Ihren Hund beim Einwohnermeldeamt oder beim zuständigen Amt für Hundesteuer umzumelden. Für als gefährlich eingestufte Hunde muss außerdem eine Haltungserlaubnis beantragt werden.

Melden Sie Ihren Hund oder Ihre Katze bei Tasso e.V. um beziehungsweise registrieren sie es dort. Büxt es vielleicht doch aus und landet in einem Tierheim, sind Sie als Halter schnell ermittelt.

Tipp 3: Umzug mit Kindern

Um es einmal sehr deutlich zu formulieren: Kleinen Kindern wird beim Umzügen keine Wahl gelassen, ein Mitspracherecht gibt es meist nicht, ihnen wird der Wille ihrer Eltern aufgezwungen. Dabei sind Umzüge auch für sie eine einschneidende Erfahrung, die mit vielen Änderungen einhergeht. Freundschaften brechen auseinander, ein unangenehmer erster Gang in eine neue Kita oder Schule steht bevor, vieles ist ungewiss. Deshalb sollte mit Kindern in dieser Phase zumindest besonders respektvoll umgegangen werden. Reden Sie mit Ihnen, hören Sie zu, nehmen Sie ihnen Ängste und geben Sie ihnen das Gefühl, an Entscheidungen teilzuhaben. Einige Tipps:

Vor dem Umzug
  • Erklären Sie Ihren Kindern frühzeitig und ihrem Alter entsprechend, warum Sie umziehen.
  • Machen Sie deutlich, was genau dies für Ihr Kind bedeutet, verheimlichen Sie nichts.
  • Legen Sie den Fokus auf das, was sich zum Positiven verändern wird: Das erste eigene Zimmer, Platz für ein Haustier, kürzere Entfernung zu den Großeltern oder ähnliches.
  • Nehmen Sie Ihre Kinder mit zur Wohnungsbesichtigung, überlassen Sie ihnen nach Möglichkeit die Zimmerwahl.
  • Regen Sie die Fantasie der Kinder hinsichtlich der künftigen Zimmergestaltung an.
  • Spannen Sie die Kinder falls möglich bei den Umzugsvorbereitungen mit ein, sorgen Sie dabei für Spaß.
  • Nutzen Sie Schnuppertage in Kitas und Schulen, nehmen Sie Ihre Kinder mit.
  • Legen Sie den Umzugstermin auf einen geeigneten Termin. Bester Zeitpunkt: die Sommerferien. Auch geeignet: der Halbjahreswechsel im Winter. So bleibt Zeit für die Eingewöhnung, bevor der Schulalltag beginnt. Außerdem wird Ihr Kind keinen Stoff nachholen müssen.
  • Organisieren Sie eine Abschiedsparty für Ihre Kleinen und deren Freunde.
Am Umzugstag zu beachten
  • Versuchen Sie, Ihre Kinder am Umzugstag bei Nachbarn, Freunden oder Verwandten unterzubringen. Ein Umzug birgt immer auch Unfallrisiken. Wählen Sie jemanden aus, den Ihre Kinder sehr gernhaben.
  • Koppeln Sie den Umzug eventuell an ein kleines Abenteuer inklusive einer oder zwei Übernachtung(en).
  • Größere Kinder können natürlich auch eingespannt werden und bei leichten Tätigkeiten helfen.
Nach dem Umzug
  • Richten Sie das Kinderzimmer so schnell wie möglich wieder ein. Lassen Sie Ihr Kind bei der Gestaltung aktiv mitwirken.
  • Spenden Sie Trost bei Heimweh, stellen Sie vielleicht einen Besuch des besten Freundes oder der besten Freundin bei nächster Gelegenheit in Aussicht.
  • Halten Sie auch in der neuen Wohnung an bestimmten gewohnten Alltagsritualen fest.
  • Überlegen Sie, Urlaub während der ersten Tage zu nehmen, um voll und ganz für Ihre Kinder da sein zu können.
  • Richten Sie eine kleine Willkommensparty aus und laden Sie gleichaltrige Kinder aus der Nachbarschaft ein.

Tipp 4: Wohnungsübergabe

Mit der Wohnungsübergabe kommt der Vermieter seiner Pflicht aus dem Mietvertrag nach, dem Mieter den Gebrauch seiner Räume zu gewähren. Umgekehrt erfüllt der Mieter bei seinem Auszug mit der Wohnungsübergabe seine Pflicht, die Mietsache zurückzugeben. So einfach ist die Gesetzeslage im Groben, doch es viele wichtige Kleinigkeiten, die beachtet werden müssen.

Vermieter und Mieter müssen bei der Wohnungsübergabe nicht zwingend beide anwesend sein. Vereinbaren die Parteien, die Schlüssel per Post zu übersenden, kann dies zulässig sein. Allerdings wird von dieser Möglichkeit nur selten Gebrauch gemacht, da so die Gefahr steigt, dass es später zu Streitigkeiten wegen eventueller Mängel kommt.

Fakt: Mieter haften grundsätzlich nicht für normale Abnutzungserscheinungen in der Wohnung. Allerdings enthalten Mietverträge oft rechtswirksame Klauseln zu Schönheitsreparaturen, die vor Auszug tatsächlich erledigt werden müssen. Verursacht der Mieter hingegen schuldhaft Schäden in der Wohnung, muss er diese beseitigen. Für die Dokumentation des Ist-Zustands der Wohnung bei Einzug wird daher idealerweise ein Übergabeprotokoll erstellt. Gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht, zu Ihrer eigenen Sicherheit sollte Sie jedoch auf ein solches drängen. Denn kommt es zum Rechtsstreit, kann das Protokoll bei der Beweisführung relevant werden.

Die Übergabe- und Rückgabeprotokolle sollten so detailliert wie möglich sein. Diese Punkte dürfen dabei nicht fehlen:

  • Die Zählerstände von Strom, Wasser und Gas
  • Anzahl und Funktion aller ausgehändigter Schlüssel
  • Zustand von Wänden, Treppen und Böden
  • Zustand von Fenstern und Türen
  • Zustand der zum Mietobjekt gehörenden Möbel (Beispiel: Einbauküche)
  • Funktionsfähigkeit von Wasserhähnen, Steckdosen, Heizungen und so weiter
  • Gegebenenfalls: geplante oder gemachte Renovierungen und Umbauten
  • Datum und Unterschriften

Die Wohnungsübergabe sollte zeitlich so gelegt werden, dass das Objekt komplett leer ist und alle Renovierungsarbeiten abgeschlossen sind. Falls Ihr künftiger Vermieter das Aufsetzen eines Protokolls verweigert, fertigen Sie ein eigenes Protokoll im Beisein eines Zeugens an. Es ist generell ratsam, die Wohnungsübergabe mit einem unabhängigen Zeugen zu erledigen.

Tipp 5: Auf Schäden im Treppenhaus achten

Auch das kann passieren: Sie stoßen mit einer Ecke des Kühlschranks an die Wand und es löst sich ein großes Stück Putz ab, Ihnen fallen die Hanteln aus der Hand und eine Ecke der Treppe bricht ab. Keine Sorge: Passiert dies einem Profi-Unternehmen, greift deren Versicherung, sind Sie selbst der Verursacher, springt die Haftpflicht ein. Aber: Lassen Sie sich nicht vom Vermieter für Schäden verantwortlich machen, die Sie nicht verursacht haben! Deshalb ist es ratsam, das Treppenhaus beziehungsweise die Treppenhäuser kurz auf vorhandene Schäden hin zu überprüfen und diese mit Fotos zu dokumentieren.

Tipp 6: Zimmer für Zimmer

Nachdem zunächst alle Kartons im Umzugswagen verstaut worden sind, gehen Sie beim weiteren Prozess des Leerräumens am besten Zimmer für Zimmer vor. Wenn alles entfernt ist, lassen Sie jeweils einmal den Blick schweifen: Sind auch alle Lampen, Bilder und Gardinen ab? Alle Schrauben und Dübel aus der Wand entfernt? Gut, dann können Sie die Löcher zuspachteln, gegebenenfalls noch schnell den Pinsel schwingen und den Boden von seinem schützenden Material befreien und reinigen. Währenddessen leert sich bereits der nächste Raum, wo Sie anschließend ebenso vorgehen können. Wichtig: Denken Sie auch an Keller, Dachboden, Abstellraum und Garage.

Tipp 7: Kontrollgang

Wenn alle Möbel und Kartons entfernt wurden und auch die Umzugshelfer die Wohnung verlassen haben, machen Sie einen allerletzten Kontrollgang und schauen Sie, dass nichts übersehen oder liegengelassen wurde. Werfen Sie einen kritischen Blick auf das Treppenhaus. Wenn Sie auf die Nachbarn bis zuletzt einen guten Eindruck machen möchten, hinterlassen Sie keinen Saustall. Es wird zwangsläufig eine Menge Schmutz im Haus liegen. Fegen Sie es gründlich und wischen Sie kurz durch, damit Sie anderen keine Arbeit aufhalsen, für die Sie allein verantwortlich sind.

Tipp 8: Briefkasten und Klingelschilder

Entfernen Sie Namensschilder von Briefkasten, Klingel und Tür. Das hat nach Ihrem Auszug niemanden mehr zu interessieren. Vergewissern Sie sich, dass keine Post mehr im Briefkasten liegt.

Tipp 9: Vorbereitungen in der neuen Wohnung

Auch in den neuen vier Wänden sollten Sie hochwertige oder empfindliche Fußböden mit Pappe oder Vlies schützen. Hängen Sie gegebenenfalls die Türen der Räume aus, in die Sie große und sperrige Möbel stellen werden (wie etwa die Couch im Wohnzimmer). Das gibt mehr Spielraum beim Rangieren.

Befestigen Sie an jeder Zimmertür (oder dem Türrahmen) die Ausdrucke mit dem Namen des Raums, sofern dieser nicht sofort als das zu erkennen ist, was er nun mal ist. An der Badezimmertür erübrigt sich dies zumeist. Händigen Sie den Umzugshelfern die Möbelstellpläne aus oder kleben Sie auch diese an die Türen.

Versuchen Sie, als Erstes die größeren Möbelstücke hineinzutragen, beziehungsweise hineintragen zu lassen und beginnen Sie möglichst direkt mit dem Aufbau. Denn: Noch stehend Ihnen viele helfende Hände zur Verfügung und außerdem lassen sich so vielleicht schon einige Sachen einräumen und es stehen weniger Dinge im Weg. Leere Kartons sollten Sie an einer Wand stapeln.

Maßnahmen in der Übersicht

  • Böden schützen
  • Türen aushängen
  • Zimmer markieren, Möbelstellpläne aufhängen
  • Treppenhaus auf vorhandene Schäden überprüfen
  • Ein ruhiges Zimmer für die Haustiere bestimmen
  • Erste Möbel aufbauen, vor allem das Bett
  • Erste Kartons leeren

Tipp 10: Zuerst das Bett

Vor allem dann, wenn der Umzug länger und bis in Abendstunden hinein dauert, gilt beim Aufbau: Das Lebensnotwendige zuerst aufbauen! Beginnen Sie mit dem Bett. Denn wenn die Kräfte schwinden, können Sie sich einfach hineinfallen lassen. Es gibt nichts Schlimmeres, als völlig erschöpft feststellen zu müssen, dass an Schlaf noch nicht zu denken ist, weil zunächst noch eine Stunde das Bett aufgebaut werden muss. Wenn dann noch Zeit und Lust übrig ist, könnten Sie die Küche in ersten Teilen startklar machen. Es wäre doch toll, am nächsten Morgen einen Kaffee kochen zu können, oder?

Tipp 11: Abmeldung innerhalb Deutschlands

Sofern Sie innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie sich nicht beim Einwohnermeldeamt abmelden. Die Abmeldung erfolgt automatisch dann, wenn Sie sich am neuen Wohnsitz anmelden.

Am Umzugstag – der Fragen-Check:

Es ist so gut wie vollbracht! Doch halten Sie im Verlauf des Tages mindestens einmal kurz inne und stellen Sie sich selbst einige Fragen. Sie helfen Ihnen, weiterhin den Überblick zu behalten und keine wichtigen Schritte zu vergessen:

  • Sind Kinder und Haustiere versorgt?
  • Steht die Notfalltasche griffbereit?
  • Habe ich einen unabhängigen Augenzeugen für die Übergabe?
  • Sind alle Zählerstände abgelesen und notiert?
  • Bin ich in der Lage schnell und unkompliziert Fotos zu machen?
  • Sind alle Helfer gut versorgt?
  • Sind alle Schäden dokumentiert?
  • Ist das Übergabeprotokoll ansonsten lückenlos und korrekt?
  • Sind Keller, Dachboden, Garage und so weiter geräumt?
  • Sind alle Räumlichkeiten besenrein?
  • Kann ich mich darauf verlassen, dass es meinen Kindern und Haustieren gut geht?
  • Ist mein Briefkasten leer?
  • Sind alle Namensschilder abmontiert?
  • Ist in der neuen Wohnung alles für den Umzug vorbereitet?

Herzlichen Glückwunsch! Das Team von Umzugskompass wünscht Ihnen viel Freude in Ihrer neuen Wohnung und würde sich freuen, wenn es Sie bei Ihrem Umzug unterstützen könnten. Mit Ihrer persönlichen Umzugscheckliste und den vielen hervorragend geschulten Mitarbeitern von Umzugskompass ist jeder Umzug sicher und schnell durchgeführt.

Bei Fragen und Wünschen sprechen Sie uns bitte einfach an!